Bundesverfassungsgericht Von der Leyen prüft wegen EZB-Urteil Verfahren gegen Deutschland

„Ich nehme diese Sache sehr ernst.“
Brüssel EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen prüft nach dem umstrittenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Europäischen Zentralbank (EZB) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Dies geht aus einem Brief der Kommissionspräsidentin an den Grünen-Europapolitiker Sven Giegold hervor, das dieser veröffentlichte. „Ich nehme diese Sache sehr ernst“, heißt es in dem Schreiben vom Samstag.
Die Juristen der Kommission schauten sich das Urteil derzeit sehr genau an, „bevor wir über mögliche Schritte entscheiden“, sagte auch die für Rechtsstaatlichkeit verantwortliche Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourova. Das letzte Wort zu europäischem Recht werde immer vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gesprochen, „nirgendwo sonst“, unterstrich Jourova in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.
Bei einem Vertragsverletzungsverfahren handelt es sich um rechtliche Schritte gegen EU-Länder, die EU-Recht nicht umsetzen. Am Ende können Strafgelder stehen.
Polen lobt deutsche Richter
Das Bundesverfassungsgericht hatte am vergangenen Dienstag die billionenschweren Aufkäufe von Staatsanleihen der Euro-Länder durch die EZB als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Damit stellte es sich gegen den EuGH, der Ende 2018 zu dem Ergebnis kam, dass die Käufe nicht gegen EU-Recht verstoßen. Am Freitag unterstrich der EuGH, nur er allein sei befugt, „festzustellen, dass eine Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt“, um die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zu wahren.
Grünen-Europapolitiker Giegold sieht die europäische Rechtsgemeinschaft „bedroht durch die jüngste Eskalation eines seit vielen Jahren schwelenden Streits zwischen dem deutschen Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof“. Die Entscheidung wirke wie eine Einladung auch an andere nationale Höchstgerichte, die letztinstanzliche Auslegung von Europarecht durch den EuGH zu umgehen.
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Tatsächlich nutzt Polen das deutsche Verfassungsgerichtsurteil bereits gegen den EuGH, bei dem weitere Entscheidungen wegen umstrittener polnischer Gesetze zur Entscheidung vorliegen. Die Karlsruher Richter hätten „eines der wichtigsten Urteile in der Geschichte der Europäischen Union“ gefällt, schrieb der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki am Sonntag. Das Bundesverfassungsgericht stärke auch seine Haltung, dass die EU-Verträge „von den Mitgliedstaaten geschaffen werden, und sie bestimmen, wo für die Organe der EU die Kompetenzgrenzen liegen“.
Morawieckis nationalpopulistische Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) wurde vom EuGH mehrfach wegen Warschaus Justizreformen verurteilt, die laut den Luxemburger Richtern gegen EU-Recht verstießen. Polen tritt für mehr Macht der Mitgliedstaaten und weniger Kompetenzen für Brüssel ein
Mehr: EZB-Chefin Lagarde fordert gemeinsamen europäischen Finanzstimulus in der Coronakrise
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.