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Datenschutz EU-Generalanwalt bestätigt: Verbraucherschützer dürfen Facebook verklagen

Facebook ist mehrfach wegen unzureichendem Datenschutz der Nutzer aufgefallen. Der EU-Generalanwalt sieht Verbraucherschützer in der Position, Facebook zu verklagen.
02.12.2021 - 12:02 Uhr Kommentieren
Ende Oktober machte der CEO Mark Zuckerberg bekannt, dass der Facebook-Konzern nun in Meta umbenannt wird. Quelle: Reuters
Frau hält Handy mit dem Facebook Logo hoch

Ende Oktober machte der CEO Mark Zuckerberg bekannt, dass der Facebook-Konzern nun in Meta umbenannt wird.

(Foto: Reuters)

Brüssel Verbraucherschützer dürfen das weltgrößte Internet-Netzwerk Facebook dem Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge wegen Verstößen gegen den Datenschutz verklagen. Eine entsprechende Verbandsklage auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sei möglich, erklärte EuGH-Generalanwalt Richard de la Tour am Donnerstag. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Mai 2020 den EuGH gefragt, ob Verbraucherschutzverbände dazu befugt sind.

Der Fall begann bereits 2012, als Facebook nach Meinung des deutschen Dachverbandes der Verbraucherzentralen Anbietern von Online-Spielen unrechtmäßig ermöglichte, persönliche Daten von Spielern zu sammeln.

Ein Sprecher des Facebook-Betreibers Meta gab bekannt, die Meinung des Generalanwalts zu prüfen. Die Richter am EuGH folgen häufig der Argumentation des Generalanwalts, sind aber nicht daran gebunden.

Mehr: Facebook verstieß gegen selbst gesetzte Datenschutz-Auflage

  • rtr
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