Griechenland steht wegen mangelhafter Kontrollen der EU-Außengrenzen in der Kritik. Die EU-Kommission stellte dem Land am Mittwoch in einem Expertenbericht ein schlechtes Zeugnis aus. Die ordnungsgemäße Aufnahme und Registrierung von Migranten müssten deutlich verbessert werden, erklärte die EU-Kommission.
Im äußersten Fall hätten die Staaten des eigentlich reisefreien Schengen-Raums die Möglichkeit, ihre jeweiligen Landesgrenzen auf eigene Faust für bis zu zwei Jahre zu kontrollieren. Bis dahin sind jedoch noch einige Schritte erforderlich. (Quelle: dpa)
Die EU-Staaten müssen zunächst mit qualifizierter Mehrheit einen Experten-Bericht zu einem betroffenen Land mit EU-Außengrenze annehmen. Im Falle Griechenlands kommt die Kommission im Entwurf dieses Berichts zu dem Schluss, dass Reisedokumente von Migranten dort nicht systematisch überprüft und zahlreiche Migranten nicht registriert werden. Grundlage für diese Einschätzung sind Besuche vor Ort im November.
Wird der Bericht angenommen, will die EU-Kommission eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Grenzsicherung vorlegen.
Die griechische Regierung hat anschließend drei Monate lang Zeit, Abhilfe zu schaffen.
Bestehen die Probleme fort, kann die EU-Kommission ein Verfahren nach Artikel 26 des Schengener Grenzkodex eröffnen. Dabei können die EU-Staaten (auf Grundlage eines Vorschlags der EU-Kommission) empfehlen, zwischen Staaten des eigentlich reisefreien Schengenraums längerfristige Grenzkontrollen einzuführen.
Entscheidet sich ein Staat auf dieser Grundlage für die Einführung von Grenzkontrollen nach Artikel 26, so können diese mehrmals bis zu maximal zwei Jahren verlängert werden.