EU-Länder, die Kindergeld in andere EU-Länder überweisen müssen, sollen die Zahlungen künftig an die dortigen Lebenshaltungskosten anpassen können. Die neue Regelung wird den Plänen zufolge bis 2020 nur für Neuanträge gelten. Danach können die Staaten diese Regelung auf alle Zahlungen anwenden - auch wenn diese bis dahin in anderer Höhe geflossen sind. Dies soll übrigens für alle EU-Staaten gelten, nicht nur für Großbritannien.
Wenn der Verdacht auf eine Scheinehe besteht, sollen EU-Staaten künftig den Zuzug des Ehepartners aus einem Nicht-EU-Land verhindern können.
Großbritannien will dafür sorgen, dass weniger Billiglohn-Arbeiter mit Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen ins Land kommen. Im Fall eines dauerhaften, ungewöhnlich starken Zuzugs soll eine Art „Notbremse“ greifen können. Zugewanderte EU-Bürger hätten dann erst nach bis zu vier Jahren Anspruch auf die vollen Unterstützungsleistungen. Großbritannien soll diesen Mechanismus sieben Jahre lang nutzen dürfen. Andere EU-Staaten erfüllen die Voraussetzungen dafür derzeit nicht.
Auf Druck aus London soll die Rolle nationaler Parlamente gestärkt werden. Die Volksvertretungen sollen eine Art „Rote Karte“ gegen EU-Vorhaben an die Hand bekommen - allerdings muss dabei eine gewisse Schwelle überschritten werden. Bei europäischen Projektn, die alle 28 EU-Staaten betreffen, müssten die Parlamente aus mindestens 16 Ländern Einspruch anmelden. Dann müssten die EU-Staaten die Bedenken in einer „umfassenden Diskussion“ erläutern.
Auf Druck aus London soll die Rolle nationaler Parlamente gestärkt werden. Die Volksvertretungen sollen eine Art „Rote Karte“ gegen EU-Vorhaben an die Hand bekommen - allerdings muss dabei eine gewisse Schwelle überschritten werden. Bei europäischen Projekten, die alle 28 EU-Staaten betreffen, müssten die Parlamente aus mindestens 16 Ländern Einspruch anmelden. Dann müssten die EU-Staaten die Bedenken in einer „umfassenden Diskussion“ erläutern.