Benachrichtigung aktivierenDürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafftErlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviertWir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke
Anzeige
EU-RichtlinieHärtere Auflagen für Tabakprodukte
Den Einstieg ins Rauchen für Jugendliche unattraktiv – das ist das Ziel einer neuen EU-Richtlinie. Zu den Maßnahmen gehören abschreckende Bilder auf den Packungen. Aber nicht alle Vorschläge sind durchgekommen.
Straßburg Mit Schockbildern und unübersehbaren Warnhinweisen will die Europäische Union vor allem junge Menschen verstärkt vom Rauchen abhalten. Auf eine entsprechende Neuregelung haben sich nach langen und zähen Beratungen in der Nacht zum Dienstag die Brüsseler Kommission, das Europaparlament und die EU-Staaten in Brüssel geeinigt. Die neue Richtlinie muss nun noch formell von Rat und Parlament verabschiedet werden. Anschließend haben die 28 Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Auf Zigarettenpackungen müssen laut Neuregelung künftig abschreckende Bilder prangen, etwa von einem verfaulten Fuß oder einer schwarzen Raucherlunge. Außerdem müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen von Warnhinweisen wie „Rauchen tötet” bedeckt sein. Das gleiche gilt für Zigaretten-Feinschnitt und Wasserpfeifen-Tabak - Produkte, die vor allem bei Jugendlichen beliebt sind. Damit fielen rund 90 Prozent aller Tabakprodukte unter die neue Richtlinie, erläuterte eine Mitarbeiterin im Europaparlament. Für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak reichten hingegen weiterhin einfache Warnhinweise.
Warnhinweise für Tabakprodukte sind in der EU bereits heute vorgeschrieben. Sie bedecken allerdings bisher nur 30 Prozent der Vorder- und 40 Prozent der Rückseite von Zigarettenschachteln. Besonders gefährliche Zusatzstoffe, die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzungsfähigkeit einschränken können, sollen ganz aus Tabakprodukten verbannt werden. Das gleiche gilt für „charakteristische Aromen”, die nicht nach Tabak schmecken - etwa Vanille oder Schokolade, die den bitteren Geschmack des Tabaks mildern und vor allem bei Jugendlichen beliebt sind. Menthol-Zigaretten sollen längerfristig ebenfalls vom Markt verbannt werden - allerdings erst nach einer Übergangsfrist von acht Jahren.
Die Neuregelung mache insgesamt „den Einstieg ins Rauchen für Jugendliche unattraktiver”, betonte der CDU-Abgeordnete Karl-Heinz Florenz, der an den Verhandlungen beteiligt war. Dies verbessere den Gesundheitsschutz.
Top-Jobs des Tages
Jetzt die besten Jobs finden und per E-Mail benachrichtigt werden.
Der Vorschlag des Europaparlaments, auch so genannte Imitationsprodukte - wie Zigaretten aus Schokolade für Kinder - zu verbieten, fand im Rat keine Mehrheit. Die EU-Staaten argumentierten, dafür sei die EU nicht zuständig. Einige Mitgliedsländer haben solche „Imitationsprodukte” bereits verboten, wie es die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt.
Handelskonflikte zwischen Staaten
Im November wird offiziell ein Schlussstrich unter einen fast 20 Jahre andauernden Streit über Einfuhrzölle der EU für Bananen aus Lateinamerika gezogen: In der EU werden Einfuhrzölle auf die Früchte aus den Ländern Lateinamerikas nun schrittweise gesenkt – von 148 Euro je Tonne (2009) über aktuell 132 Euro je Tonne bis auf 114 Euro im Jahr 2017. In dem „Bananenkrieg“ mischten auch die USA mit, weil einige der wichtigsten Exporteure US-Konzerne sind. Die USA übten in diesem Streit Druck auf die EU aus: Sie verhängten 1999 Strafzölle von 100 Prozent auf bestimmte europäische Produkte.
China belegt in den USA produzierte Autos mit Strafzöllen. Die Abgaben sollen für zwei Jahre gelten. Nach chinesischen Angaben sind Klagen von Autoherstellern über die US-Konkurrenz Auslöser gewesen. Auf der anderen Seite heißt es, die im Dezember angekündigten Abgaben dürften unter anderem Vergeltung für amerikanische Strafzölle auf chinesische Reifenimporte sein.
Der von den USA ausgelöste Handelskonflikt um Stahl eskaliert weiter. Die EU erlässt im März Importbeschränkungen mit Schutzzöllen von bis zu 26 Prozent. Zuvor haben die USA für drei Jahre Schutzzölle von maximal 30 Prozent auf bestimmte Stahlprodukte beschlossen. Die EU hat rund 15 Millionen Jahres-Tonnen Stahl im Visier, die aus Drittstaaten wie Japan oder China für die USA vorgesehen waren – und nun wegen der Schutzzölle dort nach Europa gelangen könnten.
Die Unterhändler der EU-Staaten, des Europaparlaments und der Brüsseler Kommission vereinbarten außerdem, dass die sogenannte elektronische Zigarette nicht als Medikament eingestuft wird. Damit bleibt die in einigen EU-Staaten sehr verbreitete e-Zigarette, die eine nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft, weiterhin nicht apothekenpflichtig. Über einige Details konnte jedoch noch keine Einigung erzielt werden - etwa zu Vorschriften über die maximal zulässige Nikotin-Konzentration. Darüber wollen die Unterhändler am Mittwoch erneut diskutieren. Wenn sie keine Einigung erzielen, könnte es vorerst gar keine EU-Vorschriften zu diesen Produkten geben, deren Auswirkungen auf die Gesundheit noch weitgehend unbekannt sind.
1 Kommentar zu "EU-Richtlinie: Härtere Auflagen für Tabakprodukte"
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
locked...
Unser EU Gesundheitsapostel..... aber zeitgleich das Freihandelsabkommen aushandeln das viele unsere standarts aufheben wird zb im Lebensmittelbereich.... und Konzernen Schiedsgerichte erlaubt um profite durchzudrücken. Da fehlt mir die innere Logik.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Unser EU Gesundheitsapostel..... aber zeitgleich das Freihandelsabkommen aushandeln das viele unsere standarts aufheben wird zb im Lebensmittelbereich.... und Konzernen Schiedsgerichte erlaubt um profite durchzudrücken. Da fehlt mir die innere Logik.