Die Pkw-Maut für Ausländer war ein wichtiges Wahlkampfthema für die CSU. Die Idee hat aber einen Haken: Sie könnte gegen EU-Recht verstoßen. Über dessen Einhaltung wacht die EU-Kommission. Aus Kreisen der Brüsseler Behörde ist zu hören, worum sich die Bedenken konkret drehen.
Entlastungen für Inländer über die Pkw-Steuer laufen nach Einschätzung der EU-Kommission auf eine Erstattung der Gebühr hinaus. Da nur Halter in Deutschland registrierter Wagen davon profitieren würden, sieht die Behörde eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit.
Zwar dürfen kurzfristige Vignetten im Verhältnis zu Jahresvignetten teurer sein, meint die EU-Kommission. Schließlich sei der Verwaltungsaufwand höher. Doch allzu groß solle die Schere nicht werden - denn vor allem Ausländer nutzten solche Kurzzeittarife. Als Leitfaden gilt ein EU-Gesetz für Lkw-Gebühren. Demnach sollte etwa der Wochentarif nicht mehr als 5 Prozent des Jahrestarifs ausmachen.
Die Maut soll auf Autobahnen und Bundesstraßen anfallen, für Ausländer nur auf Autobahnen. Das soll das Konzept verträglicher mit EU-Recht machen. Die EU-Kommission sieht darin derzeit indes keinen mildernden Faktor - im besten Fall sei dies unerheblich für die rechtliche Bewertung.
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Aber nur dann, wenn der/die Betroffene einen ordentlichen Wohnsitz hat, in dem der Verstoß
begangen wurde.
Anders gesagt:
Ein Autofahrer aus XY der nur durch D durchfährt und bei der Kontrolle in D ein Verstoß gegen die
StVO begeht, worauf in D ein Führerscheinentzug steht
Darf D diesen die Fahrerlaubnis NICHT entziehen. Lediglich die Weiterfahrt verbieten bis dieser
die Voraussetzung für das Fahren eines Kraftwagens wiedererlangt hat.
Andersrum würde das Ganze schwere diplomatische Unstimmigkeiten zwischen den Staaten
hervorrufen, wenn ein Staat fremdes Eigentum einfach einziehen kann. Dies würde dann auch für
Reisepässe und andere Dokumente gelten.
Der Staatsanwalt des EuGH drückt sich in seiner Erläuterung/Vorschlag sehr kompliziert aus.
Was man durchaus FALSCH verstehen kann. Das Urteil ist dem entsprechend.