EuGH-Urteil Deutsche Regeln für Familiennachzug von Türken mit EU-Recht konform

Die Richter entschieden, dass deutsche Einreiseregen für türkische Staatsbürger nicht grundlegend gegen EU-Recht verstoßen.
Luxemburg Deutschland verstößt mit seinen Einreiseregeln für türkische Staatsbürger beim Ehegattennachzug nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht grundsätzlich gegen EU-Recht. Die deutschen Anforderungen können der effektiven Einwanderungskontrolle dienen, wie die Luxemburger Richter am Dienstag urteilten.
Sie seien jedoch nur dann zulässig, wenn sie im Detail nicht über das selbst erklärte Ziel der Einwanderungskontrolle hinausgingen. Dies muss nun das mit dem Fall befasste Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüfen (Rechtssache C-123/17).
Konkret geht es um den Fall einer Türkin, die in Deutschland ein Visum zum Ehegattennachzug beantragt hatte. Dies wurde von den deutschen Behörden wegen unzureichender Deutschkenntnisse sowie eines fehlenden Visums zur Einreise nach Deutschland verweigert. Die Sache liegt mittlerweile beim Bundesverwaltungsgericht, das wiederum den EuGH eingeschaltet hat.
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