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Im Mai 2014 ist Europawahl - und deutsche Parteien müssen eine Drei-Prozent-Hürde überwinden, um ins Parlament zu kommen. Doch gegen diese Sperrklausel wird nun vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Drei-Prozent-Hürde bei den Wahlen zum EU-Parlament gegen die Verfassung verstößt. „Es gibt einiges zu erörtern“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch zu Beginn der Verhandlung in Karlsruhe. Gegen die Hürde haben mehrere kleinere Parteien und Bürger geklagt.
Die Hürde ist seit Oktober in Kraft und soll bei der nächsten Wahl zum Europaparlament im Mai 2014 gelten. Unter den Klägern sind die Freien Wähler (FW), die ÖDP und die Piratenpartei. Sie sehen in der Klausel eine Benachteiligung kleinerer Parteien und deren Wähler. Weiter haben 1099 Bürger mit dem Verein „Mehr Demokratie“ geklagt.
Die Sperrklauseln zur Europawahl in den einzelnen EU-Ländern
*) In Frankreich gelten Sperrklauseln je Wahlkreis, in allen anderen Ländern landesweit.
Bulgarien
Die Klausel in Bulgarien variiert leicht von Wahl zu Wahl, da sie jeweils nach Zahl der gültigen Stimmen neu festgelegt wird.
Die Richter wollen sich unter anderem genau mit der jetzigen Funktionsweise des EU-Parlaments auseinandersetzen. Die Verhandlung soll den ganzen Tag dauern. Erst 2011 hatte das Verfassungsgericht die damals gültige Hürde von fünf Prozent bei Europawahlen für nichtig erklärt.
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