Europäischer Rechnungshof Prüfer werfen EU-Kommission mangelhafte Haushaltsüberwachung vor

Die Mitgliedsstaaten dürfen laut Stabilitätspakt unter anderem eine jährliche Neuverschuldung von maximal drei Prozent der Wirtschaftsleistung aufweisen.
Luxemburg Der Europäische Rechnungshof hat der EU-Kommission Nachlässigkeiten bei der Überwachung wirtschaftlicher Ungleichgewichte in Europa vorgeworfen. Die Brüsseler Behörde wende geltende Regeln nicht effektiv an, erklärten die Rechnungsprüfer am Dienstag. Die EU-Kommission habe etwa nicht überzeugend begründen können, weshalb sie noch nie ein Strafverfahren eingeleitet habe.
Unter anderem gelten Leistungsbilanzüberschüsse von mehr als 6 Prozent als kritisch. Verstoßen Staaten dagegen, kann die EU-Kommission Sanktionen vorschlagen, die von den Finanzministern beschlossen werden müssten - ebenso wie beim Euro-Stabilitätspakt, in dessen Rahmen die EU-Staaten unter anderem eine jährliche Neuverschuldung von maximal drei Prozent der Wirtschaftsleistung aufweisen dürfen. In der Praxis wurden noch nie Strafen verhängt. Die EU-Kommission wurde in der Vergangenheit bereits von verschiedenen Seiten wegen vermeintlich laxer Finanzkontrollen kritisiert - unter anderem aus Berlin.
„Die Europäische Kommission wird ihrer Rolle als Wächterin über den Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht gerecht“, meinte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber. „Wenn man die Glaubwürdigkeit des Stabilitäts- und Wachstumspakts wiederherstellen will, gibt es für die Zukunft nur einen Weg: Die Aufsichtsbefugnisse im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung müssen auf eine unabhängige Behörde übertragen werden.“ In der EU wird derzeit eine Reform der Eurozone und der Wirtschafts- und Währungsunion diskutiert. Dabei könnte auch die finanz- und wirtschaftspolitische Überwachung neu geregelt werden.
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.