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Fall George Floyd Zweiter Mitangeklagter Ex-Polizist gegen Kaution frei

Der zweite wegen Beihilfe angeklagte Ex-Polizist ist gegen die Zahlung von 750.000 Dollar freigekommen. Am Freitagabend verlies er das Gefängnis.
20.06.2020 - 23:23 Uhr Kommentieren
George Floyd starb am 25. Mai in Minneapolis infolge eines brutalen Polizeieinsatzes. Quelle: Reuters
Memorial für George Floyd in Minneapolis

George Floyd starb am 25. Mai in Minneapolis infolge eines brutalen Polizeieinsatzes.

(Foto: Reuters)

Washington Ein zweiter wegen Beihilfe zur Tötung des Afroamerikaners George Floyd angeklagter Ex-Polizist ist auf Kaution aus dem Gefängnis gekommen. Wie aus der Gefängnisdatenbank des Bezirks Hennepin im Bundesstaat Minnesota hervorging, wurde der 26-Jährige am Freitagabend aus der Haft entlassen. Der frühere Polizist hinterlegte demnach eine Kaution von 750.000 US-Dollar (knapp 660.000 Euro), um unter Auflagen bis zu einem möglichen Urteil in dem Fall freizukommen. Ein ebenfalls an dem Einsatz gegen Floyd beteiligter Ex-Polizist (37) war nach Hinterlegung einer Kaution in derselben Höhe bereits am 10. Juni unter Auflagen freigekommen.

Der 46-jährige Floyd starb am 25. Mai in Minneapolis infolge eines brutalen Polizeieinsatzes. Ein weißer Beamter hatte ihm sein Knie minutenlang in den Nacken gedrückt – trotz aller Bitten Floyds, ihn atmen zu lassen. Alle vier an dem Einsatz beteiligte Polizisten wurden entlassen.

Die Ermittler klagten den mutmaßlichen Haupttäter unter anderem wegen Mordes zweiten Grades an. Darauf steht in den USA eine Haftstrafe von bis zu 40 Jahren. Auch die drei anderen Beteiligten wurden festgenommen und angeklagt. Der Tod Floyds hat landesweite Proteste gegen Polizeigewalt und Rassismus ausgelöst.

Für den mutmaßlichen Haupttäter wurde eine höhere Kaution festgelegt: Mindestens eine Million Dollar müssten für seine vorläufige Freilassung als Sicherheit hinterlegt werden, teilte das zuständige Gericht im Bundesstaat Minnesota bei der ersten Anhörung des Ex-Polizisten am 8. Juni mit. Einem entsprechenden Dokument zufolge wurde dabei festgesetzt, dass der Angeklagte den Bundesstaat nicht verlassen und nicht als Polizist arbeiten dürfe. Außerdem ist es ihm demnach verboten, Kontakt zu Floyds Familie zu haben, auch muss er seine Schusswaffen abgeben.

Mehr: Landesweite Proteste am Juneteeth-Tag in den USA.

  • dpa
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