Die Ministerpräsidenten der Länder treffen sich gleich zweimal mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, um über die Flüchtlingskrise zu beraten - am Dienstag und am 24. September. Dabei ist die Forderungsliste an den Bund lang, und die Länder versuchen, eine möglichst einheitliche Front aufzubauen - was nicht in allen Fragen einfach ist. Es folgt ein Überblick über die wichtigsten Forderungen:
Naturgemäß ist dies der Punkt, in dem 16 Länder am ehesten die Reihen schließen. Der Bund soll mehr zahlen als die im Koalitionsausschuss verabredeten drei Milliarden Euro für 2016. Für dieses Jahr hat der Bund bislang eine Milliarde Euro an Nothilfe zugesagt. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer fordert für beide Jahre die doppelte Summe. Sein thüringischer Kollege Bodo Ramelow hat ins Gespräch gebracht, den Teil im Bundeshaushalts aus dem Solidaritätszuschlag zu nutzen, der bisher nicht in die Länder fließt - das wären rund acht Milliarden Euro, Tendenz steigend.
Nach oben gibt es bei den Forderungen keine Grenzen. Aber auch Bundeskanzlerin Angela Merkel weist darauf hin, dass derzeit nicht nur beim Bund die Steuereinnahmen sprudelten, sondern auch in Ländern und Kommunen. Zudem erwogen wird in der Koalition, mit einer Grundgesetzänderung sicherzustellen, dass Geld des Bundes direkt an die Kommunen fließen kann. Die Länder sind darüber naturgemäß nicht begeistert.
Als brennendes Problem wird angesichts der Situation in München vor allem von Bayern die Verteilung ankommender Flüchtlinge gesehen. Der Bund solle diese Aufgabe übernehmen. Es könne nicht sein, dass ein Bundesland täglich abfragen müsse, welche andere Länder Flüchtlinge aufnehmen könnten und wollten. Sollte der Bund diese koordinierende Aufgabe übernehmen, könnte dies der Einstieg in eine generell größere Rolle in der Erstversorgung der Flüchtlinge sein.
Aus den Ländern gibt es die Forderung, dass der Bund gleich einen ganzen Block an Aufgaben übernehmen sollte - statt nur Geld zu überweisen. In Frage kommen dafür die Erstaufnahmeeinrichtungen, wie dies etwa Ramelow vorgeschlagen hat. Vorteil für die Länder: Der Bund könnte die Verteilung dann direkt übernehmen - zumal er ja fordert, die Flüchtlinge bis zu sechs Monaten in den Ersteinrichtungen unterzubringen.
Außerdem könnten sich die Länder damit der unangenehmen Aufgabe der Abschiebungen der nicht als schutzbedürftig eingestuften Migranten entledigen, die ohnehin die Bundespolizei übernehmen muss. Sie und die Kommunen wären dann nur noch für diejenigen zuständig, die in Deutschland bleiben und dann verteilt würden.
Alternativ gibt es den Vorschlag aus den Ländern, dass der Bund die Verantwortung für die Betreuung der wachsenden Zahl an unbegleiteten Jugendlichen übernehmen könnte.
Ein Problem in der Abstimmung ist die nun auch von der EU-Kommission vorgeschlagene Ausweitung der Zahl der sicheren Herkunftsstaaten, in denen keine politische Verfolgung droht. Auch wenn die Ministerpräsidenten von SPD und Linkspartei dafür sind - ihre grünen Koalitionspartner in den Ländern sträuben sich noch. Der Bundesrat muss aber zustimmen.
Die Länder fordern, dass der Bund rasch die Mitarbeiter beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundespolizei aufstockt. Dort gibt es erhebliche Personalengpässe. Das Bundesamt kann in der Folge den wachsenden Berg an Anträgen nicht schnell genug abarbeiten. Bei der Bundespolizei gibt es Anfragen nach stärkerer Hilfe an den Grenzen und bei Abschiebungen.
Ebenso wichtig ist der Wunsch, dass der Bund für Rechtssicherheit sorgt, wenn bei der Errichtung von Unterkünften bisherige Vorschriften nicht eingehalten werden können, etwa beim Lärmschutz. Einige Landesregierungen übernehmen derzeit die Verantwortung dafür, dass Kommunen sich für eine schnellere Lösung nicht an alle Vorschriften halten. Am 24. September soll in der Spitzenrunde ein umfangreiches „Beschleunigungsgesetz“ abgesegnet werden, das noch zusammengestellt wird.