Wer sich als Ausländer unerlaubt in Deutschland aufhält, macht sich strafbar. Wie aber steht es um diejenigen, die den Illegalen helfen?
Die Rechtslage ist alles andere als klar. Wer Schleuser ist, also Ausländer in großen Gruppen oder um Geld zu verdienen nach Deutschland bringt, begeht in jedem Fall eine Straftat.
Nimmt man einen einzelnen Flüchtling auf der Autobahn mit, kann man sich zwar strafbar machen, riskiert aber nach Einschätzung von Anwälten allenfalls eine Geldstrafe. Die Polizei erstattet zwar Anzeige - allerdings verfolgt die Staatsanwaltschaft nach Angaben von Hilfsorganisationen nicht jeden Fall weiter. Streng genommen ist schließlich jeder Flüchtling, der noch nicht registriert wurde, illegal in Deutschland.
Sobald sich ein Ausländer dann in Deutschland aufhält, kann sich ein Helfer immer noch der Beihilfe schuldig machen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums und von Anwälten ist es unter gewissen Umständen nicht erlaubt, dem Illegalen eine Wohnung zu beschaffen, ihn zu verstecken, zu beschäftigen oder ihm ein Bahnticket zu kaufen.
Staatliche Einrichtungen sind meist verpflichtet, Informationen über Illegale an die Ausländerbehörde weiterzugeben. Für Schulen und Kindergärten zum Beispiel gilt dies nicht: Sie brauchen den Behörden nicht zu melden, wenn ein Kind illegal hier lebt.