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Frauenquote Familienministerin kritisiert EU-Beschluss

Die EU-Kommission hat den Vorschlag für ein Gesetz verabschiedet, mit dem bis 2020 alle Aufsichtsräte großer Firmen zu 40 Prozent mit Frauen besetzt werden. Kristina Schröder (CDU) zweifelt die Zuständigkeit der EU an.
14.11.2012 Update: 14.11.2012 - 11:06 Uhr
Viviane Reding hat ihre Kommissionskollegen überzeugt. Quelle: AFP

Viviane Reding hat ihre Kommissionskollegen überzeugt.

(Foto: AFP)

Brüssel Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat den Beschluss der EU-Kommission für eine Frauenquote in Aufsichtsräten von großen Unternehmen kritisiert. Diese habe dafür keine Zuständigkeit, sagte Schröder am Mittwoch in Berlin. „Die nationale Gesetzgebung muss Vorrang haben vor Brüsseler Vorschriften“, betonte Schröder. Es sei völlig offen, was mit dem Vorschlag passiere.

Schröder begrüßte, dass auch die zuständige EU-Justizkommissarin Viviane Reding einheitliche Quoten für die Vorstände von Großunternehmen ablehne. Dies sei ein deutliches Zeichen. In dem EU-Beschluss gebe es aber eine Reihe von Unklarheiten. So würden in Deutschland Aufsichtsräte nicht benannt, sondern gewählt. Die Vereinbarkeit von echten Wahlen mit den Vorstellungen aus Brüssel werde sich noch als Hürde erweisen, meinte die CDU-Politikerin.

Bundeskanzlerin Angela Merkel ließ ihren Sprecher Steffen Seibert zur Frauenquote ausrichten: „Wir sind der Meinung: Das muss auf nationaler Ebene geregelt werden.“ Es gebe keine europäische Rechtsgrundlage für die vorgeschlagene Quotenregelung. Das habe nichts mit dem Inhalt der Initiative zu tun. Ob Deutschland den Vorstoß auch formal ablehnen wird, wenn dies ansteht, wollte Seibert nicht sagen.

Mittwochmorgen hatte Reding einen Gesetzesvorschlag durchgeboxt, wonach bis zum Jahr 2020 alle Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen in Europa zu 40 Prozent mit Frauen besetzt sein müssen. Nach langem Kampf innerhalb des Kommissionskollegiums meldete Reding auf ihrem Twitterprofil gleich in mehreren Sprachen Vollzug und zog das erleichterte Fazit: „Geschafft.“ Damit die von der Brüsseler Behörde verabschiedete Quote EU-Gesetz wird, müsste sie noch vom EU-Parlament und von den Mitgliedsstaaten angenommen werden.

Erst vor drei Wochen war Reding mit ihrem Vorstoß im Kollegium abgeblitzt, gerade bei mehreren Kolleginnen. Um sich die Zustimmung zu sichern, kam die federführende Kommissarin ihren Kritikern entgegen: So wurde die Androhung vom Tisch genommen, auch für Vorstände eine Quote vorzuschreiben. Zudem wurde der Sanktionskatalog entschärft und präzisiert, den die Regierungen anwenden sollen. Außerdem sollen Länder, die schon effiziente Regeln zur Frauenförderung haben, von der Quotenpflicht ausgenommen werden.

Das nunmehr verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Firmen Frauen bei gleicher Qualifikation den Vorrang geben, wenn ihre Aufsichtsräte nicht zu 40 Prozent weiblich besetzt sind. Halten sich die rund 5.000 börsennotierten Unternehmen in der EU bis 2020 nicht daran, sollen in den Mitgliedsstaaten „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Sanktionen verhängt werden – etwa indem Geldbußen ausgesprochen oder die Besetzungen für ungültig erklärt werden. Für öffentliche Unternehmen gilt dabei sogar die verschärfte Zielmarke 2018. Firmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro sind ganz ausgenommen. Eine Quote für Vorstandsposten schreibt Brüssel zunächst nicht vor.

Formal ist die Richtlinie zwar geschlechtsneutral gehalten. So verlangt sie wörtlich, dass „dem Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts Vorrang eingeräumt wird, wenn der betreffende Kandidat die gleiche Qualifikation hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung hat“. In der Praxis begünstigt diese Regelung durch das erwiesenermaßen ungleiche Geschlechterverhältnis in Konzernen aber vor allem Frauen. Um Transparenz zu garantieren, muss erfolglosen Kandidaten zudem auf Antrag erläutert werden, welche Gründe für die Entscheidung herangezogen wurden.

In den EU-Ländern regt sich Widerstand
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