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Freihandelsabkommen TTIP Sieben Vorurteile – und was wirklich dahinter steckt

Die Kritiker des Freihandels führen immer wieder dieselben Gründe gegen das Abkommen an. Das Handelsblatt hat sich die populärsten Argumente angeschaut und sie auf ihre Plausibilität geprüft.
09.04.2015 - 20:00 Uhr Kommentieren
TTIP-Kritiker monieren mögliches Genfood. Quelle: dpa
Unbegründete Ängste

TTIP-Kritiker monieren mögliches Genfood.

(Foto: dpa)

Unsichere Lebensmittel, ein ausgehöhlter Umweltschutz und Entmachtung der Parlamente - was steckt dahinter? Ein Überblick über die sieben Hauptkritikpunkte der TTIP-Gegner.

1. Umweltschutz spielt keine Rolle mehr, Fracking wird flächendeckend möglich

Saudi-Amerika – eines dieser Wortspiele, die den sagenhaften Aufstieg der USA zur Energieweltmacht beschreiben. Fördermethoden wie Fracking und Horizontalbohrungen haben einen Boom in Nordamerika entfacht, der an den Ölrausch der Wildwestära erinnert. Amerika ist zum größten Energieproduzenten der Welt geworden, zahlt dafür aber einen hohen Preis. Um Gas und Öl aus unterirdischen Schieferschichten zu pressen, pumpen US-Unternehmen ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden. Risiken wie die Verschmutzung des Grundwassers werden dabei in Kauf genommen.

In Europa wäre das undenkbar, oder? Freihandelsgegner erwecken den Eindruck, als seien die TTIP-Verhandlungen von Energiekonzernen gekapert worden, die lieber heute als morgen die norddeutsche Tiefebene mit Bohrtürmen überziehen würden. Die Wahrheit ist komplizierter. Direkte Gespräche über Fracking gibt es gar nicht. Die Kommission ist nicht zuständig, entsprechende Regulierungsfragen seien Sache der Mitgliedstaaten, heißt es in Brüssel. In Deutschland gibt es für die Förderung der sogenannten unkonventionellen Vorkommen bisher weder ein gesetzliches Verbot noch eine Erlaubnis. Allerdings wurde am 1. April ein Gesetz auf den Weg gebracht. Demnach wäre Fracking grundsätzlich erlaubt, allerdings muss eine Expertenkommission jedem Vorhaben zustimmen.

Kritiker wie Attac befürchten nun, dass sich US-Unternehmen ihren Weg zum Fracking in Deutschland dank TTIP erstreiten könnten. Teil des Abkommens ist nämlich auch ein Investitionsschutz für US-Firmen, die in Deutschland aktiv sind. Wenn sich nun etwa ein Gasförderer, der bereits in Deutschland investiert hat, durch deutsche Fracking-Gesetze unerwartet benachteiligt fühlt, könnte er klagen – und zwar vor einem internationalen Schiedsgericht.

Fraglich ist jedoch, ob es überhaupt dazu kommen wird, denn der bisherige Gesetzentwurf bietet ohnehin viel Spielraum.

„Bei dem jetzigen Entwurf zum Fracking-Gesetz wissen die Unternehmen um das Risiko, dass sie ihre Investitionen etwa in Probebohrungen am Ende eventuell nicht zu kommerziellen Zwecken nutzen können“, sagt Georg Buchholz von der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll.

Investitionsschutzklagen im Energiebereich sind generell längst zulässig. Auf Grundlage der Energie-Charta fordert derzeit der schwedische Energiekonzern Vattenfall von Deutschland wegen der Stilllegung seiner Atomkraftwerke nach der Katastrophe in Fukushima 4,7 Milliarden Euro vor einem internationalen Schiedsgericht. Der Fall wird von TTIP-Gegnern oft als Negativbeispiel angeführt. Was sie verschweigen: Die Unterhändler der USA und der EU wollen die Rechtsgrundlage für Schiedsgerichte präzisieren. Dabei soll das Recht auf Regulierung eindeutig festgeschrieben werden.

Fazit: Fracking ist nicht Teil der Verhandlungen. Über Schiedsgerichte hätten die US-Firmen womöglich gewisse Einflussmöglichkeiten auf die deutsche Gesetzgebung. Allerdings wollen beide Seiten die Regeln für Investorenklagen präzisieren, um die Gefahr von Souveränitätsverletzungen über Schiedsgerichte zu minimieren

2. Verbraucherrechte wackeln, Genfood und Hormonfleisch kommen in die Regale
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