Die Türkei verletzt nach einem Urteil des EGMR die Religionsfreiheit der etwa 20 Millionen Aleviten im Land. Sie seien deutlich schlechter gestellt als die Mehrheit der sunnitischen Muslime, entscheiden die Straßburger Richter im April 2016. Damit hat eine Beschwerde von mehr als 200 Aleviten Erfolg.
Quelle: dpa
Mit dem Verbot der früheren Kurdenpartei DTP hat Ankara gegen die Grundrechte verstoßen, urteilen die Richter im Januar 2016. Geklagt hatten mehrere DTP-Politiker. Es ging ihnen um die Verletzung der Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Wahlen. Der Gerichtshof spricht einigen von ihnen Schadenersatz zu.
Im Streit um die Verwendung des Begriffs „Völkermord“ für die Massaker an den Armeniern stärkt der EGMR die Meinungsfreiheit. Der nationalistische türkische Politiker Dogu Perincek hatte von einer „internationalen Lüge“ gesprochen und war 2007 in der Schweiz verurteilt worden. Seine Aussagen seien „kein Aufruf zu Hass oder Intoleranz“ gewesen, urteilen die Richter im Oktober 2015.
Fast 40 Jahre nach der Besetzung von Nordzypern muss die Türkei 90 Millionen Euro Entschädigung an die Angehörigen von verschwundenen griechischen Zyprern zahlen. Das Urteil fällen die Richter im Mai 2014. Der EGMR hatte bereits 2001 in der Sache entschieden, die Summe war aber zunächst offen geblieben, um den Beteiligten eine gütliche Einigung zu ermöglichen.
Dreieinhalb Jahre nach dem Mord an dem türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink erheben die Richter schwere Vorwürfe. Ankara habe dabei versagt, sein Leben zu schützen, zumal die Mordpläne türkischer Nationalisten bekannt gewesen seien, heißt es im September 2010. Die Nationalisten hatten Dink wegen seiner Äußerungen zum Massenmord an den Armeniern bedroht. Seiner Familie spricht der EGMR Schadenersatz zu.
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