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Handelsbeziehungen Chinas Kaufrausch ruft EU-Wettbewerbsaufsicht auf den Plan

Chinesische Konzerne sind seit einigen Jahren in Europa auf Einkaufstour – vor allem in Deutschland. Nun treibt die EU-Kommission die Entwicklung gemeinsamer Standards im Wettbewerbsrecht voran.
04.04.2016 - 09:56 Uhr
Das wachsende Interesse chinesischer Investoren und Unternehmen an Zukäufen in Europa, ruft  die europäische Wettbewerbsaufsicht auf den Plan. Quelle: dpa
Made in China

Das wachsende Interesse chinesischer Investoren und Unternehmen an Zukäufen in Europa, ruft die europäische Wettbewerbsaufsicht auf den Plan.

(Foto: dpa)

Brüssel Das wachsende Interesse chinesischer Investoren und Unternehmen an Zukäufen in Europa, ruft die europäische Wettbewerbsaufsicht auf den Plan. „Natürlich haben wir ein Auge auf diesen Trend. Ein marktwirtschaftliches Wettbewerbsrecht ist in China noch relativ neu. Deshalb arbeiten wir an der Entwicklung gemeinsamer Standards im Bereich Fusionen“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dem Handelsblatt.

Gerade erst war die Dänen in der Angelegenheit in Peking und hat dafür geworben, dass China dem International Competition Network beitritt. In ihm tauschen sich Vertreter aus mehr als 120 Ländern über wettbewerbsrechtliche Praktiken aus und spornen sich zu Verbesserungen an. „Eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit mit China wie wir sie mit den USA in dem Bereich Fusionen und Wettbewerbsrecht seit Jahrzehnten praktizieren, wäre ideal“, wünscht sich Vestager. Doch die Dänin weiß auch: „Bis dahin ist es wohl noch ein weiter Weg.“

Erste Schritte sind gemacht. So haben die EU-Kommission und das Handelsministerium der Volksrepublik China einen Leitfaden bewährter Praktiken für die Zusammenarbeit bei der Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen unterzeichnet. Dabei geht es vor allem um den Austausch von Informationen und die Terminabsprachen in bestimmten Phasen der wettbewerbsrechtlichen Untersuchungen. Im Fokus stehen unter anderem die Abgrenzung so genannter „relevanter Märkte“, Schadenstheorien und wettbewerbsrechtliche Folgeabschätzungen.

Die Durchsetzung von Kartellrechtsvorschriften ist in China auf drei Behörden verteilt. Das und eine völlig unterschiedliche Rechtsordnung machen die Kommunikation in wettbewerbsrechtlichen Fragen kompliziert und intransparent. „Da muss anders werden“, heißt es in der Brüsseler Behörde.

Der Grünen-Politiker Reinhard Bütikofer warnt davor, sich der Illusion hinzugeben, eine engere Zusammenarbeit könnte wesentliche Interessenkonflikte ausräumen. „China hat längst angefangen, bei Fusionskontrollen den globalen Markt miteinzubeziehen. Unter diesen Gesichtspunkten haben die chinesischen Wettbewerbsbehörden in der Vergangenheit etwa eine Fusion von drei europäischen Containerverschiffungsunternehmen blockiert“, sagt der Industrieexperte der Grünen im Europäischen Parlament.

Dagegen habe die EU-Kommission eine Fusion der chinesischen, staatlichen Zughersteller CNR und CSR einfach durchgewinkt und damit einem globalen Unternehmen grünes Licht gegeben, das doppelt so groß ist wie seine Konkurrenten Siemens, Bombardier und Alstom zusammen. „Hier stimmen in der europäischen Wettbewerbspolitik die Dimensionen nicht mehr“, betont Bütikofer. Jeglicher Versuch, China durch Umarmung für sich einnehmen zu können, sei zum Scheitern verurteilt. Es sei Zeit, dort, wo es nötig ist, öfter als bisher Gegenpositionen einzunehmen.

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