IGH-Urteil Deutschland muss keine Entschädigungen für Nazi-Verbrechen zahlen

Der Sitz des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag.
Den Haag Deutschland muss den Opfern von Nazi-Verbrechen in Italien keine individuellen Entschädigungen zahlen. Die Bundesrepublik bekam am Freitag vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag mit ihrer Völkerrechtsklage gegen Italien recht. Laut Urteil ist Deutschland nicht zur Zahlung von Einzel-Wiedergutmachungen an Angehörige der Opfer deutscher Kriegsverbrechen verpflichtet. Die in Italien gefällten Urteile zu Nazi-Verbrechen zwischen 1943 und 1945 verstoßen demnach gegen das Völkerrecht. Damit geht ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Berlin und Rom zu Ende.
Der UN-Gerichtshof unterband auch Pfändungen staatlicher deutscher Guthaben und Sachwerte in Italien. „Italien hat gegen seine Verpflichtung, die Immunität der Bundesrepublik Deutschland zu respektieren, verstoßen“, heißt es im Urteil. Demnach hätte Italien Klagen von Privatpersonen gegen Deutschland vor italienischen Gerichten gar nicht erst zulassen dürfen. Verhandlungen über Entschädigungen würden allein zwischen Staaten geführt. Somit könne Deutschland nicht vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen während des Nationalsozialismus verklagt werden.
Die Staatenimmunität verhindert, dass Staaten als Rechtsnachfolger von Unrechtsregimen vor Gerichten anderer Länder belangt werden können. Ohne dieses Prinzip wäre es nach Überzeugung der meisten Völkerrechtler kaum möglich, nach Kriegen den Rechtsfrieden zwischen Staaten wiederherzustellen.
Auch die Beschlagnahmung deutschen Eigentums in Italien wie das Kulturzentrum Villa Vigoni verstoße gegen Völkerrecht, so der IGH. Italien müsse dafür sorgen, dass entsprechende Urteile nicht vollstreckbar seien.
Deutschland hat auf Grundlage eines Abkommens von 1961 Reparationszahlungen von 40 Millionen Mark für Nazi-Verbrechen an Italien geleistet. Zusätzliche individuelle Entschädigungen lehnt die Bundesrepublik ab. Zu Recht, wie der Gerichtshof befand. Auch die Tatsache, dass einige italienische Opfer keine Kompensation auf Grundlage des Abkommens erhalten hätten, stehe dem nicht entgegen.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bedauerte das Urteil als „großen Rückschritt für den internationalen Menschenrechtsschutz“. Der IGH habe die Staatenimmunität über den Menschenrechtsschutz gestellt.
Deutschland hatte sich 2008 zu der Klage entschlossen, um eine Klagewelle und Ansprüche in Millionenhöhe abzuwehren. Damals hatte ein Gericht in Rom neun Familien von Opfern eines 1944 verübten Massakers das Recht auf individuelle Entschädigungen zugesprochen. Dabei ging es um ein Verbrechen, bei dem Wehrmachtssoldaten der Division „Hermann Göring“ in der Toskana-Ortschaft Civitella mehr als 200 Menschen ermordeten.
Bereits im Juli 2010 hatte der Gerichtshof einen Widerspruch Italiens gegen die deutsche Klage abgelehnt, Rom legte gegen die Ablehnung jedoch Rechtsmittel ein. In die Verhandlungen war auch Griechenland involviert, weil sich Nachkommen griechischer Opfer von SS-Massakern den Forderungen aus Italien angeschlossen hatten.
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Ja,so einen herrlichen Krieg muß man zu nutzen wissen.Da kann man mal so richtig "zulangen" ohne belangt zu werden.Und da im Laufe der Jahrhunderte anscheinend auch jedes Völkchen mal am Abzug ist,sollten wir es sportlich nehmen.Oder?Habe ich die Diskussion damit richtig verstanden?
"Lieber Gott,mach dass es dich gibt."Dein sei die Rache.
Die Himmelsscheibe ist so ziemlich das Einzige aus dieser Zeit, leider, so kann man sie auch in nur einer einzigen Geschichtstunde abhandeln. Die ägyptischen Werke aus der gleichen Zeit gäben da etwas mehr Stoff her, oder wie wär"s denn mit China?
Verlangen und Recht bekommen ist das eine - Leistungen zu erhalten das andere ...
- wer bekommt denn schon seit Jahren unsere Exportüberschüsse "per Anschreibenlassen"? (seit 1950 mit 3% verzinst ein Betrag von 3,7 Billionen Euro - die Leistung verlässt das Land, zurück kommt ein Schuldschein...)
- wie sieht er denn aus, der Target2-Saldo?
- und wer rettet jetzt den EURO? der Steuerzahler oder der Sparer? ... vermutlich beide gemeinsam....
Die Profiteure sind allerdings hüben wie drüben die gleichen - es sind jene 10% der Bevölkerung, denen jeweils das Land gehört.
Demokratie Diktaur ,
jeder konnte sein Partei Frei wählen ,
das Volk der Deutschen wählte die Partei des Aufschwung.
Wahlbetrug auf deutschen Boden ,gab es wohl erst
in der DickDarmRebublik ,auch da hatte die Partei immer
recht ,den Song wird wohl Erika Rosenrot
noch heimlich summen .
Gruss
alibaba
Also Mein Opa musste da mitmachen.
Egal, was er auch gemacht hat, es war Notwehr.
Befehlsverweigerung wurde mit dem Tod bestraft.
Die Enteignung ist einem wohl ziemlich egal, wenn man in der Gaskammer steht, oder?
[email protected] stetson
so lange Sie noch Fleisch essen,
wird es auch Schlachtfelder geben".
Sie selbst sind mit ihrem Eßverhalten an diesen Greultaten beteiligt. Und nur weil die Tiere Sie nicht zur Rechenschaft zeiehen können, ändert das nichts daran, dass sie schuldig sind.
Das mag wohl auf Ihren Großvater zutreffen, auf meinen jedenfalls nicht. Deshalb fühle ich mich auch nicht schuldig und lehnt eine Verantwortung ab.
Gilt das auch für die GasKammerOpfer ,
welche enteignet wurden?
Gruss
alibaba
ich sage nur:
Himmelsscheibe von Nebra
Die Himmelsscheibe von Nebra
Die Himmelsscheibe von Nebra ist eine Bronzeplatte aus der Bronzezeit mit Applikationen aus Gold, die offenbar astronomische Phänomene und Symbole religiöser Themenkreise darstellt. Sie gilt als die weltweit älteste konkrete Himmelsdarstellung und als einer der wichtigsten archäologischen Funde aus dieser Epoche.
Die Applikationen aus unlegiertem Goldblech sind in Einlegetechnik gearbeitet und wurden mehrfach ergänzt und verändert. Aufgrund der Begleitfunde (Bronzeschwerter, zwei Beile, ein Meißel und Bruchstücke spiralförmiger Armreife) ist zu vermuten, dass sie etwa um 1600 v. Chr. vergraben wurde, ihr Herstellungsdatum wird auf 2100 bis 1700 v. Chr. geschätzt. Als zu eienr Zeit, wo die römer noch wie die Affen mit Fellen bekleidet auf ihren Pinien herum gesprungen sind.
Ungewöhnlich für ein archäologisches Artefakt ist die Tatsache, dass an der Scheibe in der Zeit ihrer Nutzung mehrfach Änderungen vorgenommen wurden, was anhand der Überlagerungen von Bearbeitungen rekonstruiert wurde.
[email protected] PisaPisa,
Vermutlich haben Sie deshalb davon noch nie gehört, weil Geschichtsunterricht nur noch in ganz wenigen Bundesländern gelehrt wird, und die germanische Geschichte dort völlig unbekannt ist (letzteres beherrsche ich übrigens auch nicht, würde es aber gerne können).