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Interessenkonflikte Grüne wollen Blackrock und Co. von EU-Verträgen ausschließen

Nach Kritik an der Vergabe eines EU-Vertrags an Blackrock drängen die Grünen auf schärfere Regeln. Diese sollen den Einfluss großer Finanzfirmen auf die Gesetzgebung einschränken.
05.10.2021 - 13:01 Uhr Kommentieren
Die von der Fraktion der Grünen im EU-Parlament geforderte Reform der Haushaltsordnung würde großen Finanzdienstleistern den Zugang zu öffentlichen Beraterverträgen erschweren. Quelle: Reuters
Blackrock

Die von der Fraktion der Grünen im EU-Parlament geforderte Reform der Haushaltsordnung würde großen Finanzdienstleistern den Zugang zu öffentlichen Beraterverträgen erschweren.

(Foto: Reuters)

Brüssel Dem weltgrößten Vermögensverwalter Blackrock droht Ärger aus Brüssel: Die Fraktion der Grünen im EU-Parlament macht sich für eine Reform der Haushaltsordnung stark, die großen Finanzdienstleistern den Zugang zu öffentlichen Beraterverträgen erschweren würde. Hintergrund des Grünen-Vorstoßes ist ein Bericht der Europäischen Bürgerbeauftragten Emily O’Reilly aus dem vergangenen Jahr. 

Die Ombudsfrau der EU hatte die Kommission dafür kritisiert, ausgerechnet Blackrock mit einer Analyse der europäischen Vorschriften für grüne Investments beauftragt zu haben. Die bisherigen Vergabebestimmungen seien zu lasch und würden Interessenkonflikte nicht verhindern, bemängelte O’Reilly.

Blackrock sollte untersuchen, wie die europäische Finanzregulierung verändert werden müsse, um sozialen und ökologischen Belangen mehr Beachtung zu schenken. O’Reilly hob hervor, dass Blackrock als Vermögensverwalter selbst in den Finanzsektor investiert.

„Es besteht ein eindeutiges Risiko, dass diese Interessen das Ergebnis ihrer Arbeit zu ihren Gunsten beeinflussen können“, schrieb O’Reilly in ihrem Bericht. Zudem könnte die Tatsache, dass das Beratungshonorar für die Firma mit 280.000 Euro „außergewöhnlich niedrig“ war, „als Versuch gewertet werden, Einfluss über einen Investitionsbereich zu erhalten, der für ihre Klienten relevant sein könnte“.

Das Problem solcher möglichen Beeinflussungen wollen die Grünen nun mit ihrem Änderungsantrag angehen. Darin heißt es: Das Parlament „fordert eine Definition von beruflichen Interessenkonflikten“. Und weiter: „Bieter mit einem direkten oder indirekten finanziellen Interesse an dem betreffenden Politikbereich“ sollten „abgelehnt“ werden.

„Die Überarbeitung der Haushaltsordnung ist dringend nötig“, sagt der Grünen-Politiker Rasmus Andresen, der den Änderungsantrag gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Daniel Freud eingebracht hat. „Wir sehen diese Praxis, dass die Kommission fragwürdige Beratungsverträge vergibt, schon seit Jahren.“ Interessenkonflikten seien bisher „Tür und Tor“ geöffnet worden. 

„Unternehmen mit der Größe von Blackrock oder Beraterfirmen wie KPMG, PwC und Deloitte können andere preislich ohne Probleme unterbieten und bekommen dann bei öffentlichen Ausschreibungen häufig den Zuschlag“, klagt Andresen. Durch diese Beratungsfunktionen könnten die Unternehmen „direkten Einfluss auf die EU-Gesetzgebung nehmen“ – und zwar zu ihrem eigenen Vorteil oder dem Vorteil ihrer Klienten“. Diesem „unhaltbaren Zustand“ wollten die Grünen nun ein Ende setzen.

Mehr: EU-Rechnungshof kritisiert die europäische Klimapolitik

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