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Justizstreit Polnische Regierung nimmt Teil umstrittener Justizreform zurück

Die Disziplinarkammer für Richter, die Teil der Justizreform ist, soll aufgelöst werden. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass das Gremium EU-Gesetzen widerspricht.
17.08.2021 Update: 17.08.2021 - 13:13 Uhr Kommentieren
Die polnische Regierung will die Aufhebung der einstweiligen Anordnung des Europäischen Gerichtshof bezüglich der Disziplinarkammer beantragen. Quelle: dpa
Europäischer Gerichtshof

Die polnische Regierung will die Aufhebung der einstweiligen Anordnung des Europäischen Gerichtshof bezüglich der Disziplinarkammer beantragen.

(Foto: dpa)

Warschau Im Konflikt mit der EU-Kommission über die Reformen des Justizwesens hat Polen bekräftigt, dass die umstrittene Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern in ihrer derzeitigen Form abgeschafft werden soll. Dies sei im Rahmen einer weiteren Justizreform vorgesehen, die „in den kommenden Monaten“ beginnen werde, hieß es in einem am Dienstag veröffentlichten Schreiben der polnischen Regierung an die EU-Kommission.

Vize-Regierungschef Jaroslaw Kaczynski hatte diesen Schritt kürzlich bereits angekündigt. In einer ersten Reaktion bestätigte die EU-Kommission lediglich, das Schreiben erhalten zu haben. Wie lange sie für dessen Analyse und Einschätzung brauche, wurde nicht mitgeteilt.

Die EU-Kommission hatte Polen für das Schreiben zuvor ein Ultimatum gesetzt und zudem mit finanziellen Sanktionen gedroht. Denn Mitte Juli hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Polen mit seinem System zur Disziplinierung von Richtern gegen europäisches Recht verstoße. Die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer am Obersten Gericht des Landes biete nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, befand das Gericht.

Die Kammer ist das Herzstück der von der nationalkonservativen PiS-Regierung initiierten Justizreformen. Sie kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Kritiker dieser Einrichtung befürchten, sie könne dazu dienen, Richter für unliebsame Entscheidungen zu maßregeln.

Ebenfalls im Juli hatte der EuGH Polen in einer einstweiligen Verfügung aufgefordert, die Bestimmungen auszusetzen, mit denen die Disziplinarkammer ermächtigt wird, über Anträge auf Aufhebung der richterlichen Immunität sowie über Fragen zur Beschäftigung und Pensionierung von Richtern zu entscheiden.

In dem Schreiben an die EU-Kommission weist die polnische Regierung darauf hin, die Präsidentin des Obersten Gerichts habe bereits angeordnet, dass der Kammer keine neuen Disziplinarverfahren mehr übertragen werden sollen. Trotzdem habe man gegen die einstweilige Verfügung Rechtsmittel eingelegt und beim EuGH beantragt, diese Anordnung aufzuheben.

Mehr: Warschau jetzt auch auf Konfrontationskurs mit den USA – Regierungspartei drückt umstrittenes Mediengesetz durch.

  • rtr
  • dpa
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