Der Ökostrom-Ausbau soll gezielter gesteuert werden: Bis 2025 soll er einen Anteil von 40 bis 45 Prozent am Verbrauch erreichen, bis 2035 von 55 bis 60 Prozent. Jährlich sollen maximal 2500 Megawatt Solar- und Windenergie an Land neu gebaut werden, sonst greifen Extra-Förderkürzungen. Beim Wind darf zusätzlich Ersatz für abgerissene Windräder installiert werden. Der Bau von Biogas-Anlagen soll drastisch auf 100 Megawatt begrenzt werden, da diese als teuer gelten und Mais-Monokulturen fördern. Mais ist Rohstoff für Biogas.
Bis 2020 sollen 6,5 Gigawatt installiert und bis 2030 dann 15 Gigawatt in Nord- und Ostsee gebaut werden. Dies ist weniger als früher vorgesehen. Dafür wurden aber die Förderkonditionen noch einmal vor allem auf Druck der Küstenländer leicht verbessert.
Die Fördersätze für Strom aus Neuanlagen sollen – bis auf Solar – überall nochmals gekürzt werden. Bei Windenergie an guten Standorten, vor allem der Küste, soll der garantierte Abnahmepreis um 10 bis 20 Prozent schrumpfen. Bei Biogas wird eine Reihe von Zuschlägen gestrichen.
Bislang verkaufen die Netzbetreiber die Energie an der Börse für die Anlagenbetreiber, diese erhalten wiederum auf 20 Jahre festgelegte Abnahmepreise. Künftig muss Strom aus allen größeren Anlagen selbst verkauft werden. Dazu gibt es eine Prämie, die die Lücke zu den garantierten Tarifen schließt. Ab 2017 soll die Prämie vorab als Aufschlag auf den Marktpreis per Auktion für Investoren festgelegt werden. Wer die geringste Prämie verlangt, bekommt den Zuschlag zum Bau eines Windparks oder einer Solar-Freiflächenanlage. Der Investor hat nun das Risiko sinkender und die Chance steigender Börsenpreise.
Die EU hatte die Rabatte der Industrie von über fünf Milliarden Euro auf die Umlage der Verbraucher, mit der die Ökostrom-Förderung bezahlt wird, als verbotene Beihilfe angegriffen. Die jetzt erreichte Einigung wird im Mai verankert: Für 65 energieintensive Branchen werden 15 Prozent der Umlage fällig, aber nur bis zu einer Obergrenze von vier Prozent gemessen an der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens. Bei besonders großen Verbrauchern - etwa Aluminium- oder Stahlbetrieben - kann die Grenze bis auf 0,5 Prozent sinken. Unternehmen, die schon vor 2012 Rabatte bekommen hatten, aber nun nicht mehr unter die Kriterien fallen, müssen 20 Prozent der Umlage zahlen.
Dass Unternehmen, die in den vergangenen Jahren in den Genuss der Rabatte gekommen sind, zu Rückzahlungen verpflichtet werden, konnte die Bundesregierung verhindern. Zudem sollen Übergangsregelungen für die neuen EU-Bedingungen möglich sein, die sich bis 2018 erstrecken dürfen.
Von der Industrie selbst erzeugter Strom bleibt von der Umlage komplett befreit. Neue Anlagen werden bei Handel und Gewerbe mit der Hälfte und bei der übrigen Industrie mit maximal 15 Prozent belastet. Ein Viertel des Industriestroms erzeugen die Betriebe selbst.
Die Deutsche Bahn als größter deutscher Stromverbraucher muss nach Sonderregeln nun 20 Prozent der Umlage zahlen. Der Konzern hatte angekündigt, Belastungen auf die Ticketpreise umzulegen.
Die Regierung macht nach den Reformen keine Hoffnung auf sinkende Strompreise, will die Umlage zur Ökostrom-Förderung auf den Rechnungen aber zumindest stabil halten. Da die Industrie unterm Strich sich nach dem EU-Kompromiss nicht mehr an der Umlage beteiligt, wird dies den Privatverbraucher auch nicht entlasten. Die Umlage beträgt 6,24 Cent pro Kilowattstunde oder gut 200 Euro im Jahr für den Durchschnittshaushalt.
Das Gesetz soll bis Ende Juni den Bundestag passieren und im Juli den Bundesrat. Damit soll es Anfang August in Kraft treten.
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EuGH stoppt Österreichs Ökostrompläne
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Was ist dieser EuGH schon Wert ???
Was taugt schon dieser EuGH ???
ZU GAR NICHTS außer um die EU Steuergelder auf zu verbrauchen zu helfen.
Der jüngster Beweis dafür :
Herr Juncker ist in Fällen verwickelt wo Steuerhinterziehung innerhalb der EU begünstigt wurden...
und wo oder wann hat dieser EuGH diesen Herr Juncker sämtliche Tätigkeiten in und für die EU entzogen ?
Ist eventuell dieser EuGH nur dann tätig wenn es in ( wie bei der Mafia ) Angelegenheiten des Freundeskreises angeht ???
In eine Demokratie und angeblich Demokratischen EU darf man die Aufgabe und Seriosität des EuGH auch mal in frage stellen !!!!!
Es wäre schön zu erfahren, warum die teilweise Befreiung von der Ökostrom-Abgabe in Österreich eine verbotene staatliche Beihilfe sein soll - in Deutschland aber nicht. Wird in der EU mit zweierlei Maß gemessen? Oder wo liegen die Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland?