Kommunale Jobcenter Verfassungsgericht prüft Zuständigkeit

Hartz IV-Empfänger sind von dem letztlich gefällten Urteil nicht betroffen.
Karlsruhe Wie umfassend darf der Bund die Arbeit von Jobcentern in rein kommunaler Hand kontrollieren? Diese Frage prüft seit Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Dem Gericht liegen die Klagen von 16 Kommunen vor, die im Zusammenhang mit den sogenannten Optionskommunen ihre Rechte verletzt sehen.
In den Optionskommunen betreuen Städte und Landkreise Hartz-IV-Empfänger in Eigenregie und nicht mit der Arbeitsagentur zusammen. Ihre Anzahl ist bundesweit begrenzt. Es gehe um grundlegende Kompetenzfragen, sagte Verfassungsrichter Peter Huber. Das Gericht will unter anderem klären, welche Befugnisse Bund, Länder und Kommunen bei der Betreuung von Arbeitslosen zustehen und ob es bei der Auswahl der Optionskommunen gerecht zugegangen ist.
Nach der Jobcenter-Reform 2011 hatten sich mehr Landkreise und Städte beworben als Plätze zur Verfügung standen. Von den Klägern waren 15 nicht als Optionskommunen angenommen worden.
Das Verfahren hat weder direkte Auswirkungen auf Hartz-IV-Empfänger noch stellt es die Struktur der Jobcenter an sich infrage. Geklagt hatten unter anderem die Landkreise Tübingen, Starnberg und Prignitz sowie die Stadt Leverkusen.
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