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Kurdenkonflikt Verbotene PKK zieht sich zurück aus der Türkei

Der Kurdenkonflikt in der Türkei entspannt sich. Nach den Friedensverhandlungen im Dezember ziehen sich die kurdischen Kämpfer nun zurück in den Nordirak. Eine Lösung des Konflikts ist dies jedoch nicht.
08.05.2013 - 13:31 Uhr Kommentieren
Die Kämpfer der kurdischen Arbeiterpartei PKK sollen in drei bis vier Monaten die Türkei verlassen haben. Quelle: AFP

Die Kämpfer der kurdischen Arbeiterpartei PKK sollen in drei bis vier Monaten die Türkei verlassen haben.

(Foto: AFP)

Ankara Die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hat am Mittwoch mit dem Rückzug ihrer Kämpfer aus der Türkei begonnen. „Wir wissen, dass der Abzug begonnen hat“, sagte der Chef der legalen Kurdenpartei BDP, Selahattin Demirtas, der Nachrichtenagentur AFP. Die Verlegung der etwa 2000 PKK-Kämpfer aus der Türkei in Lager der Rebellen im benachbarten Nordirak gilt als entscheidende Wegmarke bei den Bemühungen um ein Ende des Kurdenkonflikts, dem seit 1984 mehr als 40.000 Menschen zum Opfer fielen. Die türkische Regierung hatte den abziehenden PKK-Kämpfern freies Geleit zugesichert.

Demirtas hatte am Vortag erklärt, der Abzug der PKK-Mitglieder werde etwa drei bis vier Monate dauern. Die PKK selbst rechnet damit, dass die ersten ihrer Kämpfer in etwa einer Woche irakisches Gebiet erreichen werden. Die Kurdenrebellen wollen den Abzug aber sofort stoppen, falls sie angegriffen werden. Sie hatten in den vergangenen Tagen über Aufklärungsflüge der türkischen Luftwaffe berichtet.

Der Abzug ist Resultat der Friedensverhandlungen, bei denen der inhaftierte PKK-Chef Abdullah Öcalan und der türkische Geheimdienst MIT seit Dezember über Wege zur Beendigung des Kurdenkonflikts sprechen. Die türkische Regierung strebt nach dem Abzug der PKK eine Entwaffnung der Kurdenkämpfer an. Unklar ist bisher, welche politischen Zugeständnisse den Kurden im Gegenzug gemacht werden sollen. Die PKK und die BDP fordern die Verankerung politischer und kultureller Rechte der etwa 13 Millionen türkischen Kurden in einer neuen Verfassung für das Land.

  • afp
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