Lebensmittelverschwendung Nudeln bald ohne Mindesthaltbarkeitsdatum?

Sind die Nudeln noch gut? Der Verpackungsaufdruck „Mindestens haltbar bis“ könnte künftig für Tee, Kaffee, Reis, trockene Pasta und Hartkäse entfallen.
Berlin Die EU erwägt eine Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums für Nudeln, Reis, Salz und andere lange haltbare Lebensmittel. Auf europäischer Ebene würden zunehmend Maßnahmen diskutiert, wie die Verschwendung von Lebensmitteln vermieden werden könne, sagte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums am Samstag in Berlin. Die Überlegungen gingen zurück auf die deutsche Initiative „Zu gut für die Tonne“.
Am Montag werde das Thema auf der Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister in Brüssel besprochen, sagte die Sprecherin. Diskutiert werde derzeit der Vorschlag einiger EU-Länder, die Liste der Lebensmittel auszuweiten, für die nach EU-Recht kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden muss, bestätigte die Sprecherin einen Bericht der „Bild“ vom Samstag. Es handele sich aber lediglich um eine Diskussionsgrundlage und noch nicht um einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung. Die Bundesregierung sei für alle sinnvollen Maßnahmen offen, prüfe den Vorschlag aber noch.
Nach Angaben des Handelsverbandes Deutschland (HDE) könnte der Verpackungsaufdruck „Mindestens haltbar bis“ damit künftig auch für Tee, Kaffee, Reis, trockene Pasta und Hartkäse entfallen. HDE-Geschäftsführer Kai Falk sprach in der „Bild“-Zeitung von einem „sinnvollen Schritt“, um Lebensmittelabfälle zu verringern. Oft würden Lebensmittel „einfach aus Unsicherheit weggeworfen“, weil viele Verbraucher das Mindesthaltbarkeitsdatum mit dem Verfallsdatum verwechselten.
Einer Studie zufolge wirft jeder Bundesbürger im Jahr rund 82 Kilogramm Lebensmittel in den Müll, das entspricht zwei voll gepackten Einkaufswagen. Ein Großteil landet laut Studien im Müll, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, obwohl die Lebensmittel noch genießbar sind.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist in Deutschland seit mehr als 30 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt an, bis zu welchem Datum mindestens das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert behält. Es ist also kein Verfallsdatum, sondern lediglich die Garantie des Herstellers für bestimmte Qualitätseigenschaften.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.