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Nach dem BrexitReform vor der Europawahl?
Nach dem Brexit 2019 sind im Europaparlament 73 Sitze frei. Einige Abgeordnete träumen von einer Grundsatzreform der Europawahlen, die die Bürger an die Urnen locken soll. Am Mittwoch wird abgestimmt.
Das Europäische Parlament wird seit 1979 alle fünf Jahre von den Bürgern der Europäischen Union direkt gewählt. Tagungsorte sind Straßburg und Brüssel (Bild).
Straßburg Die Wahlen zum Europaparlament waren bislang, nun ja, nicht unbedingt ein Publikumsmagnet. Die Beteiligung sank seit dem ersten Durchgang 1979 von 62 auf zuletzt knapp 43 Prozent. Jetzt will das EU-Parlament gegensteuern: Die nächste Wahl 2019 soll bürgernäher, wählertauglicher, demokratischer werden. Am Mittwoch stimmen die Abgeordneten über Reformvorschläge ab, die einige für eine kleine Revolution halten. Zudem wollen die großen Parteien das 2014 erprobte System der Spitzenkandidaten sichern – ebenfalls mit dem Ziel, mehr Wähler für Europa zu begeistern. Beides wird Ende Februar dann auch die EU-Staats- und Regierungschefs beschäftigen. Ein Überblick über eine hitzige Grundsatzdebatte.
Kleine Revolution – worum geht es dabei?
Weil 2019 wegen des Brexits 73 Sitze britischer Abgeordnete frei werden, schlägt der Verfassungsausschuss des Europaparlaments eine Grundsatzreform vor. 27 dieser Mandate sollen für sogenannte transnationale Listen genutzt werden. Das wäre etwas ganz Neues: Auch bei der Europawahl hätte man eine Erst- und eine Zweitstimme – eine für nationale Kandidaten und eine für europaweite Parteilisten, auf denen auch Namen anderer Länder stehen.
Der Brexit-Deal – Was in der vorläufigen Vereinbarung steht
Die Europäische Union und Großbritannien haben in ihren Brexit-Verhandlungen erste Streitfragen geklärt. Sie sind in einem 15-seitigen Verhandlungspapier festgehalten. Hier ein Überblick.
- EU-Bürger, die zum Zeitpunkt des EU-Austritts 2019 schon in Großbritannien leben, können dort weiter wohnen, arbeiten und studieren. Dasselbe gilt für Briten in der EU.
- Diese Bürger dürfen ihre Familie nachholen, auch Kinder, die erst nach dem Brexit geboren werden.
- Briten in der EU und EU-Bürger in Großbritannien behalten Ansprüche an Kranken- und Rentenversicherung und andere Sozialkassen.
- Großbritannien verspricht den EU-Bürgern im Land einen besonderen Aufenthaltsstatus, der ihre Rechte sichert. Er soll einfach und zu niedrigen Kosten zu beantragen sein.
- EU-Bürger können ihre Rechte nur vor britischen Gerichten einklagen; diese müssen aber die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einbeziehen und können dem EuGH Fragen vorlegen.
- Großbritannien zahlt in den Jahren 2019 und 2020 wie bisher in den EU-Haushalt ein. Auch danach zahlt es für während der Mitgliedschaft getroffene gemeinsame Entscheidungen, sofern sie noch nicht abgewickelt sind. Ein Beispiel sind Beamtenpensionen.
- Britische Institutionen können bis 2020 weiter wie bisher EU-Mittel aus Förderprogrammen beantragen.
- Die Schlussrechnung wird in Euro beglichen.
- Großbritannien bekennt sich zur engen Kooperation zwischen seinem Landesteil Nordirland und der Republik Irland.
- Großbritannien garantiert eine offene Grenze zwischen beiden Teilen der Insel.
- Großbritannien will Grenzkontrollen durch ein Handelsabkommen mit der EU vermeiden. Falls dies nicht gelingt, will es „besondere Lösungen“ vorschlagen.
- Gibt es darüber keine Einigung, verspricht Großbritannien die „vollständige Angleichung“ (full alignment) an die Regeln des EU-Binnenmarkts, soweit dies nötig ist, um den gemeinsamen Wirtschaftsraum auf der Insel und das Karfreitagsabkommen von 1998 zu bewahren.
- Menschen in beiden Teilen können wählen, ob sie Bürger Großbritanniens oder der Republik Irland sein wollen.
Quelle: dpa Stand: 8. Dezember 2017
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„Das wäre ein strategischer Punkt, der die Europawahlen verändert“, meint der SPD-Abgeordnete Jo Leinen. Bisher gebe es praktisch in jedem Land eine Einzelwahl, oft mit nationalen Themen. Mit den Listen käme erstmals eine echte europäische Abstimmung über Grenzen hinweg. Der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold glaubt: „Transnationale Listen öffnen die Tür zu mehr demokratischer Debatte in Europa.“ Janis Emmanouilidis vom European Policy Centre warnt zwar vor überzogenen Erwartungen und der Vorstellung, dass solche Listen die Europäer in Scharen an die Urnen zögen. Er sagt aber auch: „Aus demokratiepolitischer Perspektive ist das ein Schritt in eine positive Richtung.“
Und warum sind dann nicht alle dafür?
Der Fraktionschef der Europäischen Volkspartei, der CSU-Politiker Manfred Weber, hält den Vorschlag für kontraproduktiv: Wer interessiere sich in Deutschland schon für unbekannte Namen aus Finnland, Estland oder Kroatien? „Wir müssen näher an die Bürger heran, statt uns von den Bürgern zu entfernen“, sagt Weber. Um die Bürger zu mobilisieren, will er lieber, dass die Parteien 2019 wieder europäische Spitzenkandidaten aufstellen, aus denen dann der nächste EU-Kommissionspräsident ausgewählt wird.
2014 lief es das erste Mal so. Die EVP holte die meisten Sitze im Parlament und setzte dann ihren Spitzenkandidaten Jean-Claude Juncker tatsächlich als Kommissionspräsident durch. „Dieses Konzept ist aus unserer Sicht unumkehrbar“, sagt Weber und richtet prompt eine Warnung an die EU-Staats- und Regierungschefs: Die EVP werde 2019 niemanden zum Kommissionschef wählen, der nicht Spitzenkandidat war.
Wieso werden Listen und Spitzenkandidaten so wichtig genommen?
Die Schärfe der Brüsseler Diskussion ist manchmal schwer nachvollziehbar, aber Weber macht deutlich, worum es geht: „Wir stehen vor einem Machtkampf.“ Denn nach den EU-Verträgen ist es so: Der Europäische Rat – also die Staats- und Regierungschefs – schlägt den Kandidaten für das mächtige Amt des Kommissionschefs vor und muss das Ergebnis der Europawahl nur „berücksichtigen“. Ist der Spitzenkandidat der stärksten Partei nach der Wahl praktisch gesetzt, bindet das dem Rat die Hände. Der Streit wurde 2014 schon einmal ausgefochten, als auch Kanzlerin Angela Merkel den Automatismus in Frage stellte und ihren Parteifreund Juncker zappeln ließ. Einige Länder wollen sich das nicht noch einmal aufzwingen lassen.
Und wie groß sind die Chancen auf die Wahlreform?
Die Entscheidung liegt nicht beim Parlament, sondern beim Europäischen Rat. Bei einem Sondergipfel am 23. Februar will Ratspräsident Donald Tusk Meinungen ausloten. Die Visegrad-Staaten Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn haben schon wissen lassen, dass sie kein Interesse haben, das Europaparlament weiter aufzuwerten: Die Chefs im Rat sollen die Entscheidungen treffen, kontrolliert von ihren nationalen Parlamenten. Und auch sie argumentieren mit Bürgernähe: „Wir sollten die Distanz zwischen den europäischen Bürgern und den Institutionen in Brüssel verringern.“ Die recht abstrakte Debatte geht also ans Eingemachte: Mehr Macht für die EU oder mehr Kontrolle für die Hauptstädte? Auch hier entscheidet sich, wie es mit Europa weitergeht.
2 Kommentare zu "Nach dem Brexit: Reform vor der Europawahl?"
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Herr Helmut Oser
Die EU will Bürger an die Urnen locken. Da lach ich ja. Wenn ich mir die Verhältnisse im EU-Parlament bzw. EU Wahl-"Recht" anschaue, dann hat die Stimme eines Griechen/in das 1,6 fache Gewicht als die Stimme eines Deutschen, das heist grob die Stimmen von 2 Griechen/innen haben den Wert/Gewicht von 3 Deutschen. Wenn ich dann sehe das sich Doppelpaßbürger rühmen, dass sie bei der EU-Wahl zweimal abgestimmt haben, dann heist das z.b. bei einem Griechen, dass er 3,2 fache Stimmgewicht hat wie 1 Deutscher. Da ist jede Wahl zum Klassen- oder Schulsprecher demokratischer. Mich erinnert das EU-Wahl-"Recht" an das alte preußische 3 Klassenwahlrecht. diese Wahlrecht wurde abgeschafft weil undemokratisch. Die EU hat dieses undemokratische Wahlrecht wieder aufleben lassen, damit wird es nicht besser oder demokratische eher im Gegenteil. Bei Zahlungen an die EU wird aber nicht nach dem Proporz der Abgeordneten je Land verfahren, hier darf der deutsche Bürger dann voll bzw. mehr zahlen wie z.B. der Griechische Bürger. Immer nach dem Motto Deutschland hat geringere Rechte aber die Pflicht dafür mehr zu zahlen. Die Forderung muß lauten "one man one vote and equally high payments" für alle EU-Bürger.
G. Nampf
Die dringendste Reform wäre, daß der dauernde Umzug von Brüssel nach Strasbourg und wieder zurück, der die EU-Steuerzahler Millionen für nichts und wieder nichts kostet, abgeschafft wird.
Nicht umsonst spricht man auch in EU-Kreisen vom " teuersten Wanderzirkus aller Zeiten".
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Die EU will Bürger an die Urnen locken. Da lach ich ja. Wenn ich mir die Verhältnisse im EU-Parlament bzw. EU Wahl-"Recht" anschaue, dann hat die Stimme eines Griechen/in das 1,6 fache Gewicht als die Stimme eines Deutschen, das heist grob die Stimmen von 2 Griechen/innen haben den Wert/Gewicht von 3 Deutschen. Wenn ich dann sehe das sich Doppelpaßbürger rühmen, dass sie bei der EU-Wahl zweimal abgestimmt haben, dann heist das z.b. bei einem Griechen, dass er 3,2 fache Stimmgewicht hat wie 1 Deutscher. Da ist jede Wahl zum Klassen- oder Schulsprecher demokratischer. Mich erinnert das EU-Wahl-"Recht" an das alte preußische 3 Klassenwahlrecht. diese Wahlrecht wurde abgeschafft weil undemokratisch. Die EU hat dieses undemokratische Wahlrecht wieder aufleben lassen, damit wird es nicht besser oder demokratische eher im Gegenteil. Bei Zahlungen an die EU wird aber nicht nach dem Proporz der Abgeordneten je Land verfahren, hier darf der deutsche Bürger dann voll bzw. mehr zahlen wie z.B. der Griechische Bürger. Immer nach dem Motto Deutschland hat geringere Rechte aber die Pflicht dafür mehr zu zahlen. Die Forderung muß lauten "one man one vote and equally high payments" für alle EU-Bürger.
Die dringendste Reform wäre, daß der dauernde Umzug von Brüssel nach Strasbourg und wieder zurück, der die EU-Steuerzahler Millionen für nichts und wieder nichts kostet, abgeschafft wird.
Nicht umsonst spricht man auch in EU-Kreisen vom " teuersten Wanderzirkus aller Zeiten".