Nach EU-Kritik Ungarn beendet Zwangsruhestand für Richter

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban wurde vorgeworfen, die Justiz beeinflussen zu wollen.
Budapest Ungarns Verfassungsgericht kassiert den Zwangsruhestand für Richter. Richter, die auf Druck der rechtsnationalen Regierung vorzeitig in Rente geschickt wurden, können wieder ihren alten Beruf ausüben, urteilte das ungarische Verfassungsgericht am Montag. Damit kippte das Gericht ein Gesetz, dem zufolge das Rentenalter für Richter von 70 auf 62 Jahre herabgesetzt wurde. Die EU-Kommission hatte unter anderem wegen dieses Gesetzes beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Budapest wegen Verletzung der EU-Verträge eingereicht.
EU-Justizkommissarin Viviane Reding begrüßte das Urteil. „Das Verfassungsgericht von Ungarn scheint sich damit ähnlichen juristischen Bedenken anzuschließen [wie jenen], die die Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ... angesprochen hat“, teilte Reding mit. „Als die Justizkommissarin der EU bleibe ich bereit, in allen Mitgliedsstaaten zur Verteidigung der Unabhängigkeit der Justiz einzuschreiten.“
Kritiker hatten der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban vorgeworfen, durch diese Regelung die Justiz beeinflussen zu wollen, indem sie hunderte vakant werdende Richterposten mit politischen Freunden besetzt. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts können nun 274 ungarische Richter, die in diesem Jahr in den Ruhestand geschickt wurden, ihre Arbeitsplätze vor dem Verwaltungsgericht wieder einklagen.
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