In dem Resolutionsentwurf stellt der Sicherheitsrat fest, dass der Einsatz von Chemiewaffen in Syrien eine "Bedrohung für internationalen Frieden und Sicherheit" darstellt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass der Sicherheitsrat zu einem späteren Zeitpunkt mögliche Strafmaßnahmen verhängen kann. Der Einsatz von Chemiewaffen wird in dem Entwurf als Verstoß gegen das Völkerrecht "auf das Schärfste" verurteilt, "insbesondere die Attacke am 21. August 2013".
Der Sicherheitsrat drückt in der geplanten Resolution seine "starke Überzeugung" aus, dass die Verantwortlichen für die Giftgasangriffe zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Einen Schuldigen nennt der Text allerdings nicht. Die USA werfen den Truppen des syrischen Machthabers Baschar al-Assad vor, bei der Attacke im August mehr als 1400 Menschen getötet zu haben. Russland beschuldigt dagegen Kämpfer der Opposition.
Der Sicherheitsrat soll entscheiden, dass die Arabische Republik Syrien - so der offizielle Name von Assads Staat - Chemiewaffen "nicht einsetzen, entwickeln, herstellen, anderweitig erwerben, lagern oder behalten" darf. Auch die Weitergabe dieser Waffen an staatliche oder nicht-staatliche Akteure ist Damaskus untersagt. Der Resolutionsentwurf betont zugleich, dass dieses Verbot für alle Parteien in Syrien gilt - also auch für die Rebellen.
Syrien wird in der geplanten Resolution verpflichtet, mit den Vereinten Nationen und der Organisation Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) "voll" zusammenzuarbeiten. Die syrische Führung muss eine Mission von OVCW und UNO ins Land lassen, für deren Sicherheit und "uneingeschränkten Zugang" sorgen sowie die "relevanten Empfehlungen" der OVCW erfüllen. Die Kooperationspflicht gilt dabei erneut für alle Konfliktparteien. Ein Vortrupp an Blauhelmen soll die Aktivitäten der OVCW frühzeitig unterstützen. Zehn Tage nach Verabschiedung der Resolution sollen Empfehlungen für die weitere Rolle der UNO bei der Zerstörung der syrischen Chemiewaffen vorgelegt werden.
Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die OCVW binnen 30 Tagen und dann monatlich dem Sicherheitsrat Bericht über die Umsetzung des Plans erstattet. Bei Verstößen drohen aber keine automatischen Strafmaßnahmen. Der Sicherheitsrat muss dann erneut zusammenkommen und entscheiden, ob er Strafen nach Kapitel VII der UN-Charta verhängt. Das könnten wirtschaftliche Sanktionen oder sogar ein Militäreinsatz sein - Einzelheiten stehen in dem Text aber nicht.
Der Resolutionsentwurf bekräftigt die Ergebnisse der Syrien-Konferenz, die im Juni 2012 in Genf abgehalten wurde. Dazu gehört unter anderem die Schaffung einer Übergangsregierung. Außerdem fordert der Sicherheitsrat in dem Text, "so schnell wie möglich" eine Folgekonferenz abzuhalten. Alle Konfliktparteien werden aufgefordert, "ernsthaft und konstruktiv" an einer politischen Lösung mitzuwirken.