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Niederlassungsfreiheit Europäischer Gerichtshof bestätigt Aufenthaltsrecht für schwules Paar

Das Urteil hat Auswirkungen auf Zehntausende homosexuelle Paare. Sechs Jahre hatte ein rumänisch-amerikanisches Paar dafür gekämpft.
05.06.2018 - 13:41 Uhr Kommentieren
EuGH bestätigt Aufenthaltsrecht für schwules Paar Quelle: AP
Adrian Coman und Claibourn Robert Hamilton

Sechs Jahre kämpfte das Paar um die Anerkennung ihrer Ehe.

(Foto: AP)

Bukarest Der Europäische Gerichtshof hat einem schwulen rumänisch-amerikanischen Paar dieselben Aufenthaltsrechte wie anderen verheirateten Paaren in der EU attestiert. Die Entscheidung fiel nach einem sechsjährigen juristischen Kampf des Rumänen Adrian Coman und seines amerikanischer Manns Claibourn Robert Hamilton um Anerkennung ihrer Ehe in Rumänien.

Das höchste EU-Gericht entschied, dass Mitgliedstaaten die „Niederlassungsfreiheit nicht blockieren dürfen“, indem sie einem Partner in einer gleichgeschlechtlichen Ehe die Aufenthaltsgenehmigung verweigern. Den Mitgliedstaaten stehe es aber frei zu entscheiden, „ob sie Ehen von Personen gleichen Geschlechts anerkennen oder nicht“. Auf das Aufenthaltsrecht und die Niederlassungsfreiheit habe das aber keine Auswirkung.

Das Urteil hat Auswirkungen auf Zehntausende homosexuelle Paare in Rumänien, Polen, der Slowakei, Bulgarien, Litauen und Lettland, die derzeit diesen keinen rechtlichen Schutz gewähren.

  • ap
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