Die Finanzminister der 17 Euro-Länder unterzeichnen den Vertrag zur Schaffung des permanenten Rettungsfonds ESM (Europäischer Stabilisierungsmechanismus). Er soll ab Mitte 2013 stehen, einen Umfang von 700 Milliarden Euro haben und im Notfall Eurostaaten vor der Pleite bewahren. Der Betrag soll sich aufteilen in 620 Milliarden Euro sogenanntes abrufbares Kapital oder Garantien und ein eingezahltes Grundkapital von 80 Milliarden Euro.
Die Mitglieder der FDP können über die Haltung ihrer Partei zum ESM entscheiden. Der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler übergibt in der Parteizentrale die Unterschriften von mehr als 3800 Mitgliedern und bringt damit das Verfahren auf den Weg. Schäffler und seine Mitstreiter wollen den dauerhaften Rettungsschirm verhindern.
Der FDP-Mitgliederentscheid bestätigt den Kurs der Parteiführung. Den Antrag der ESM-Gegner unterstützten lediglich 44,2 Prozent.
Die Finanzminister der Eurozone verständigen sich unter anderem darauf, dass der Krisenfonds am 1. Juli 2012 starten soll - und damit ein Jahr früher als ursprünglich geplant.
Das Bundeskabinett beschließt Gesetzentwürfe zur Ratifizierung des ESM-Vertrags und zur finanziellen Beteiligung an dem neuen Fonds. Deutschland finanziert den ESM mit Bareinlagen von 21,7 Milliarden Euro und übernimmt Garantien von 168,3 Milliarden.
Die Euro-Finanzminister einigen sich, den neuen Rettungsfonds auf rund 800 Milliarden Euro aufzustocken, indem auch verschiedene Töpfe aus dem bisherigen Fonds EFSF hinzugezählt werden.
Die Bundesregierung hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei den ESM-Verhandlungen den Bundestag nicht ausreichend unterrichtet. Damit habe die Regierung die Informationsrechte des Parlaments verletzt, entscheidet Karlsruhe auf eine Klage der Grünen-Fraktion. Der Bundestag müsse frühzeitig und effektiv Einfluss auf die Willensbildung der Bundesregierung nehmen können.
Die Bundesregierung einigt sich mit SPD und Grünen auf ein Kompromisspaket zur Ratifizierung von europäischem Fiskalpakt und ESM. Für die Verabschiedung des Fiskalpakts ist die Regierung wegen der nötigen Zweidrittelmehrheit auf Stimmen der Opposition angewiesen. Gauck teilt mit, er werde die Gesetze auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts wegen angekündigter Klagen zunächst nicht unterzeichnen.
Bundestag und Bundesrat verabschieden jeweils mit Zweidrittelmehrheit die Gesetzentwürfe zum Fiskalpakt und zum ESM. Bei den drei Abstimmungen zum ESM verfehlt die schwarz-gelbe Koalition aber die Kanzlermehrheit. Im Bundesrat lehnt nur das von SPD und Linken regierte Brandenburg die Verträge ab. Beim Bundesverfassungsgericht gehen mehrere Klagen gegen die Gesetze ein.
In Karlsruhe findet die mündliche Verhandlung über Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Zustimmungsgesetze zum Fiskalpakt und zum ESM statt. Die Kläger - darunter die Bundestagsfraktion der Linken, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler - sehen mit dem ESM unkalkulierbare Risiken auf Deutschland zukommen. Sie befürchten, dass das Haushaltsrecht des Bundestags ausgehöhlt wird. Sie wollen verhindern, dass Gauck die Gesetze unterzeichnet, bevor das Gericht im Hauptsacheverfahren über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat.
Es bleibt dabei: Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über die Eilanträge gegen die deutschen Gesetze zum dauerhaften Eurorettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt wie geplant. Der Termin bleibe trotz des neuen Eilantrags des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler bestehen, entschied das Gericht. Gauweiler hält den am 6. September gefassten Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für mögliche unbegrenzte Ankäufe von Staatsanleihen finanzschwacher Staaten für verfassungswidrig. Er hatte beantragt, den Urteilstermin vom 12. September zu verschieben, falls das Gericht nicht bis zu diesem Termin über seinen Antrag entscheiden könne.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnt die Eilanträgen gegen den Rettungsschirm ab, der Weg ist frei.
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Vielleicht setzt sich ja auch die Erkenntnis durch, daß nach der vorläuf. BVerfG-Entscheidung zwar ab 190 024 000 001 € der Bundestag (unter Einbindung des Parlaments) entscheidet, ob weiteres Geld nach Europa überwiesen wird, jedoch nicht egal ist, wie hoch sich die BRD sich dafür verschuldet. Denn daß es sehr wohl eine finanzielle Obergrenze für Transfers nach Europa geben könnte, in der sich das Grundgesetz erschöpft, zeigt Art. 109 III GG auf.
dieses ist von deutschland gut ausgedacht!somit werden die gläubigerbanken gesichert und nicht die schuldnerbanken!was aber im endeffekt ins gleiche herausläuft. weil schuldner so wie gläubiger im gleichen boot sitzen!der esm versucht die neutrale mitte darzustellen sobald sie sich auf eine seite schlägt ist es mit dem gleichgewicht vorbei und es führt zum crash aller länder!komischerweise wird italien immer negativ dargestellt dabei ist italien kein schuldner wie kein gläubiger auserhalb italiens!eigentlich die beste position wenn es zum eurocrash kommen sollte!
Eine Übernahme der alten Bankeschulden durch den ESM bedeutet, dass europäische Steuerzahler für die Schulden spanischer Banken haften, und nicht der spanische Staat.
Und das, ohne Einflußnahme der Steuerzahler auf die jeweilige nationale Politik.
So würden weitere Fehlentwicklungen gefördert.
Mal sehen, ob D,F und NL noch standhaft sind, wenn die "Märkte mal wieder beruhigt werden müssen", und böse Spekulanten dem Euro ans Leder wollen.
Handelsblatt berichtet
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Nun aber scheint es, als ob die Länder auf den Schulden der Banken sitzen bleiben sollen.
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Selbstverständlich werden Spanien und Irland auf Ihren selbstbeaufsichtigten Bankschulden sitzen bleiben.
Schließlich hat Deutschland seine Banken auch ohne EU-Hilfe gerettet.
Da sollte man das von anderen auch erwarten dürfen.
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O-Ton Eurokrat
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Ein EU-Vertreter wertete die Erklärung Deutschlands, Finnlands und der Niederlande als Versuch zurückzurudern.
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"Zurückzurudern" von wo?
Von den Wunschträumen eines Eurokraten?
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O-Ton Eurokrat
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Er äußerte Zweifel, dass ihnen das gelingen werde.
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Ich äußere hiermit Zweifel daß dieser Eurokrat den ESM-Vertrag gelesen hat.
Denn sonst wüßte er daß Stabilitätshilfen (vulgo: "Programme") NUR mit Zustimmung aller ESM-Mitglieder gewährt werden können.
Und ich habe jedenfalls erhebliche Zweifel daß es den Schuldensündern gelingen wird Deutschland, die Niederlande oder Finnland zu weiteren Geschenken zu überreden.
Ja, ich mach das auch immer so. Erst unterschreibe ich meine Verträge und dann lese ich was ich unterschrieben habe und zum Schluss verhandele ich mit meinen Vertragspartnern was denn nun gelten soll. Meine Familie wollte mich deswegen schon entmündigen lassen, seit dem unterschreibe ich nichts mehr ! Verstehe ich nicht, ich mach doch alles wie unsere Politiker.
Das war natürlich nicht Ernst gemeint !!!
Ein EU-Vertreter ..... vertritt sich nur selbst!
Wenn die Meldung stimmt ein qualifizierter Fortschritt im Wettbewerb, wer will nochmal, wer hat noch nicht!
Allein mir fehlt der Glaube.