HB BERN. Die Ablehnung, nach der das Bankgeheimnis nicht ausdrücklich in der Bundesverfassung verankert werden soll, fiel mit 112 zu 43 Stimmen deutlich aus. Das Bankgeheimnis sei „Teil des Persönlichkeitsschutzes“ und damit bereits durch die Verfassung abgedeckt, sagte ein sozialdemokratischer Abgeordneter. Es sei hinreichend geregelt im Gesetz, das auch die Einschränkungen umschreibe. Es sei aber auch darauf verwiesen worden, dass das Bankgeheimnis teilweise zum „Steuerfluchtgeheimnis“ geworden sei. Auch Bankenvertreter hatten davor gewarnt, das Bankgeheimnis unnötig herauszustellen.
