Polen und der Rechtsruck Neue Regierung entmachtet Verfassungsrichter

Die Macht der Richter wird eingeschränkt.
Warschau Der polnische Präsident Andrzej Duda hat die umstrittene Gesetzesänderung zum Umbau des Verfassungsgerichts in Kraft gesetzt. Dies teilte sein Amt am Montag in Warschau mit. Damit ignorierte Duda den Wunsch der EU-Kommission, die Reform aufzuschieben, mit der Kritikern zufolge die Gewaltenteilung in dem EU-Land ausgehöhlt und das oberste Gericht des Landes gelähmt wird. Unter anderem ist für Entscheidungen des Verfassungsgerichts eine Zweidrittel-Mehrheit vorgeschrieben.
Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn, dessen Land die EU-Ratspräsidentschaft innehat, hatte kritisiert, die Entwicklung in Warschau erinnere „an den Kurs, den auch diktatorische Regime gegangen sind“. Die rechtsnationale Partei Recht und Gerechtigkeit hatte bei der Parlamentswahl im Oktober die absolute Mehrheit gewonnen und baut seither das politische System um.
Mit der Reform verliert das polnische Verfassungsgericht einen Großteil seiner Befugnisse zur Kontrolle von Regierung und Parlament. Die EU-Kommission hatte die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) mehrfach gewarnt, die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts einzuschränken. Die neue Regelung schaltet nach Ansicht von Kritikern das Verfassungsgericht als Korrektiv zur PiS-Parlamentsmehrheit praktisch aus.
Unter anderem ist darin festgelegt, dass künftig eine Zweidrittelmehrheit statt der bisher einfachen Mehrheit der Verfassungsrichter notwendig ist, um Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit abzulehnen. Da die PiS bereits einen Teil der Verfassungsrichter durch eigene Kandidaten ersetzt hat, kann sie sich auf eine Sperrminorität verlassen, die einen Einspruch gegen ihre Gesetze unmöglich macht.
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