Neben einem generellen Aus- und Einfuhrverbot für Waffen bestehen zusätzliche Restriktionen für Güter und Technologien, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke genutzt werden könnten (Dual Use Goods). Sie dürfen für militärische Zwecke oder an militärische Endnutzer nicht mehr geliefert werden. Ein grundsätzliches Exportverbot gilt ebenfalls für bestimmte Hochtechnologiegüter an das Militär, etwa Verschlüsselungssysteme sowie für Hochleistungscomputer.
Der Zugang russischer Unternehmen zu den EU-Kapitalmärkten wird weiter erschwert. EU-Bürger und -Firmen dürfen fünf großen staatlichen russischen Banken und ihren Tochterunternehmen keine Darlehen mehr geben. Auch drei große russische Rüstungsunternehmen und drei Energieunternehmen dürfen ihre Schulden nicht mehr über die EU-Finanzmärkte finanzieren. Auch die Vermittlung solcher Finanzierungen ist EU-Unternehmen verboten
Eine schwarze Liste verbietet 151 Personen und 37 Unternehmen oder Organisationen, Geschäfte mit der EU zu machen. Darunter sind laut EU sechs Personen mit engen Verbindungen zum russischen Präsidenten. Ihr Vermögen in der EU wird eingefroren. Dies sind vor allem Firmen, die von der Annexion der Krim durch Russland profitierten.
Wirtschaftsbeziehungen zur Krim und Sewastopol wurden beschränkt. So gilt ein Einfuhrverbot für Waren von der Krim und Sewastopol, außerdem sind Investition sowie Tourismusdienstleistungen untersagt, die der Krim zugutekämen.