Der geplante dauerhafte Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) soll nach den neuesten Plänen der Euro-Länder Mitte 2012 starten und damit ein Jahr früher als bisher geplant. Der ESM löst den Rettungsschirm EFSF ab.
Der ESM soll über eine effektive Darlehenskapazität von 500 Milliarden Euro verfügen. Bei diesem maximalen Darlehensvolumen soll es unabhängig von den Verpflichtungen des auslaufenden Rettungsfonds EFSF bleiben. Um das Volumen tatsächlich zu erreichen, soll der ESM mit 700 Milliarden Euro ausgestattet sein. Davon entfallen 80 Milliarden Euro auf Bareinlagen und 620 Milliarden auf abrufbares Kapital in Form von Garantien. So soll die Bestnote bei der Kreditwürdigkeit („AAA-Rating“) garantiert sein.
Deutschland springt nicht mehr nur als Bürge ein: Berlin steuert rund 21,7 Milliarden Euro Bareinlagen und 168,3 Milliarden Euro an Garantien bei. Bisher soll die Bareinlage in fünf gleichen Raten von je rund 4,3 Milliarden Euro gezahlt werden. Wegen des früheren ESM-Starts wird die erste Rate aber schon Mitte 2012 fällig. Dafür muss Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Nachtragshaushalt für 2012 vorlegen. Die erste Rate könnte auch weit höher ausfallen, sollte der ESM rascher aufgefüllt werden. Einige Euro-Staaten könnten ihren gesamten - weit geringeren - Betrag für den Kapitalstock auf einen Schlag schon 2012 einzahlen. Im Extremfall kann der Bundesetat mit 190 Milliarden Euro belastet werden.
Private Geldgeber und Inhaber von Staatsanleihen wie Banken und Versicherer sollen an Rettungsmaßnahmen nach den Regeln des Internationalen Währungsfonds (IWF) beteiligt werden. Es geht um Praktiken, die die Märkte und Mitgliedstaaten kennen. Auf schärfere Vorgaben wurde verzichtet. Die Umschuldungsklauseln in Staatsanleihen der Euro-Länder (Collective Action Clauses/Cacs), sollen weiter in den ESM eingebracht werden. Die Entschuldung Griechenlands mit einem freiwilligen Verzicht der Gläubiger auf ihre Forderungen soll aber ein Einzelfall bleiben.
Ist die Finanzstabilität der Eurozone bedroht, kann der ESM mit einer Mehrheit von 85 Prozent des Kapitalschlüssels entscheiden. (Quelle: dpa)
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george.orwell: Mir scheint es geht doch nur noch darum WIE wir BESTOHLEN werden.
gerrro: Das ist eine einseitige Betrachtung. Die kapitale Frage ist doch auch: WER BESTIEHLT uns?
Antwort: Die EU, der Euro, die EFSF und als krönender Abschluss der ES-Mechanismus dienen dazu, Kapital nach ganz weit oben umzuverteilen.
Man nennt das den EU-FINANZKAPITALISMUS.
Tsais: "Wir treten aus dem Euro aus und verrechnen Forderungen aus den Garantien die wir gegeben haben mit unseren Target II Salden und gut is. Dann brauchen wir bei der starken Waehrung, vor der unsere Grosskonzerne immer warnen, auch nicht mehr so irrsinnig zu exportieren sondern mal ein paar Sachen im Inland verkaufen und konsumieren.."
... und höhere Mindestlöhne für ALLE !
GROSSARTIGER VORSCHLAG !
Wenn wir dann auch noch weniger exportieren, behindern wir unsere bisherigen Euro-Freunde nicht mehr so bei ihrem Exportieren. Rot-Grün und ihr Pofinger erzählen ja immer, dass wir bösen Deutschen die armen Euro-Freunde niederkonkurrenzieren würden mit "Beggar-thy-Neighbor".
Besonders Herren Sommer und Bsirske müssten hoch erfreut sein und sich endlich mal gegen den ESM positionieren, Wozu sind die Gewerkschaften denn noch da ?
Da können sie noch viel von den Franzosen und den Südländern lernen. Die Gewerkschaftsbosse sind seit Schöders Agenda 2010 richtig tatenlos.
Ich bin froh, dass ich noch diesen Vorschlag von Herrn Tsais noch gelesen habe. Jetzt kann ich endlich wieder schlafen.
02.08.2012, 02:44 Tsais
Wir treten aus dem Euro aus und verrechnen Forderungen aus den Garantien die wir gegeben haben mit unseren Target II Salden und gut is. Dann brauchen wir bei der starken Waehrung vor der unsere Grosskonzerne immer warnen auch nicht mehr so irrsinnig zu exportieren sondern mal ein paar Sachen im Inland verkaufen und konsumieren...
Rechner behauptet am 31.07.2012, 16:40
O-Ton 'wutbayer'
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Meines Wissens braucht der ESM keine Banklizenz, weil er vn Haus aus alles uneingeschränkt machen darf.
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Sie begreifen 'mal wieder nicht worum es geht.
Und "uneingeschränkt machen" darf der ESM sowieso nicht viel.
Jedes neue Hilfsprogramm bedarf der Zustimmung ALLER Mitglieder.
Herr Rechner, Sie kennen doch die kreativen Tricks und die kriminelle Energie dieser Mitglieder, wenn sie an unser Geld wollen. Da wird das Hilfsprogramm von Anfang sehr umfassend und füe alle Ewigkeit definiert: "Dauerhafte Hilfe für Stabilität Europas".
Was Herr Wutbayer sagt, haben Sie nicht widerlegen können, deshalb zitiere ich ihn zustimmend, mit einem Beispiel: Der ESM darf sogar Gegner oder Kritiker ermorden (lassen) und kann dafür nicht vor Gericht gestellt werden. Nur wenn das zu internen Streitigkeiten führen würde, wäre der EGH zuständig.
wutbayer sagte am 31.07.2012, 16:34
Die Bank Lizenz wäre auch völlig unlogisch. Die müßte dann eine Organisation ausstellen und wäre u.U kündbar. Derartige Dinge sind im ESM definitiv ausgeschlossen. Der Gouverneursrat kann machen was er will. Haben die das nicht geschnallt? ###
Herr Rechner, eine Frage noch:
Parallel wird gerade dikutiert: "Unbegrenzte Feuerkraft - Frankreich und Italien wollen Rettungsfonds deutlich vergrößern. Euro-Rettungspolitik Koalitionspolitiker machen Front gegen ESM-Banklizenz"
Im Auftrag von Herrn Wutbayer (ich bin nämlich auch einer aus Ingolstadt) möchte ich Sie fragen. Wo beantragt der ESM dann seine Bank-Lizenz ?
Oder hat er die in seiner Allmacht nicht schon implizit ?
Wir treten aus dem Euro aus und verrechnen Forderungen aus den Garantien die wir gegeben haben mit unseren Target II Salden und gut is. Dann brauchen wir bei der starken Waehrung vor der unsere Grosskonzerne immer warnen auch nicht mehr so irrsinnig zu exportieren sondern mal ein paar Sachen im Inland verkaufen und konsumieren...
Und dann koennen wir wieder daran denken Europa zu vereinen, ohne Druck, Trickserei und Abbau der Demokratie.
01.08., 17:26 Rechner
Danke, Rechner,
mir war bisher nicht bekannt, dass für Streitigkeiten der ESM-Mitglieder untereinander der EGH zustängig ist gem. Artikel 37:
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(1) Alle Fragen der Auslegung oder Anwendung der Bestim-
mungen dieses Vertrages und der Satzung des ESM, die zwischen einem ESM-Mitglied und dem ESM oder zwischen ESM-Mitgliedern auftreten, ...
(3) Ficht ein ESM-Mitglied die in Absatz 2 genannte Entscheidung an, so wird die Streitigkeit beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängig gemacht...
Lieber Rechner, seit 31.07. 22:30 beantworten Sie viele nicht-gestellten Fragen, aber diese einfache, naheliegende Frage haben Sie bis heute nicht beantwortet:
# Wir sollten mal @Rechner und Konsorten fragen, warum die US-Juristen in den Brüsseler Think Tanks nicht EU-Recht, sondern IFI-Recht festgelegt haben.
Damit der EGH keinen Zugang hat ? Also im im rechtlosen Raum, wie auf einem Planeten? #
Ich fragte nach einem Zugang für den EGH von außen, nicht nach der Klärung innerbetrieblicher Streitigkeiten.
Aber viel wichtiger: Was für eine Geschäftsform hat eigentlich diese "Firma" mit dem Namen "Mechanimus" ? Ist sie/er eine europäische oder außereuropäische Bank oder Institut/Institution (wessen Rechtes ?) oder eine "Fazilität".
Wo ist der rechtliche Geschäftssitz ? Wo ist die "Firma" eingetragen ?
Wozu braucht man überhaupt eine neue "Mechanismus-Firma", wo doch dIe EFSF fast alles schon machen kann und darf, sogar marode spanische Banken direkt refinanzieren. Warum verlängert man die Laufzeit der EFSF nicht einfach von Jahr zu Jahr ?
Irgendwann wird doch der Euro gerettet sein ?
Und wenn es den Euro trotz ESM-Rettung nicht mehr geben sollte, warum braucht man den ESM noch, wenn er keinen Geschäftszweck mehr hat ?
WARUM MUSS DENN DER ESM FÜR ALLE EWIGKEIT
Mir scheint es geht doch nur noch darum WIE wir BESTOHLEN werden.
O-Ton 'ESM...warum.kein.EU-Recht'
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Lieber Rechner, seit 22:30 beantworten Sie viele nicht-gestellten Fragen, aber diese einfache, naheliegende Frage haben Sie bis heute nicht beantwortet:
Wir sollten mal @Rechner und Konsorten fragen, warum die US-Juristen in den Brüsseler Think Tanks nicht EU-Recht, sondern IFI-Recht festgelegt haben.
Damit der EGH keinen Zugang hat ? Also im im rechtlosen Raum, wie auf einem Planeten?
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Abscheinend ist Ihnen entgangen, daß im ESM-Vertrag die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich vereinbart wird:
Artikel 37:
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(1) Alle Fragen der Auslegung oder Anwendung der Bestim-
mungen dieses Vertrages und der Satzung des ESM, die zwi-
schen einem ESM-Mitglied und dem ESM oder zwischen ESM-
Mitgliedern auftreten, werden dem Direktorium zur Entscheidung
vorgelegt.
(2) Der Gouverneursrat entscheidet über alle Streitigkeiten
zwischen einem ESM-Mitglied und dem ESM oder zwischen
ESM-Mitgliedern über die Auslegung und Anwendung dieses
Vertrags, einschließlich etwaiger Streitigkeiten über die Verein-
barkeit der vom ESM gefassten Beschlüsse mit diesem Vertrag.
Das Stimmrecht des Mitglieds (der Mitglieder) des Gouverneurs-
rats, das das/die betroffene(n) ESM-Mitglied(er) vertritt, wird bei
der Abstimmung des Gouverneursrats über eine solche Entschei-
dung ausgesetzt und die zur Abstimmung des Gouverneursrats
über diese Entscheidung notwendige Stimmrechtsschwelle wird
entsprechend neu berechnet.
(3) Ficht ein ESM-Mitglied die in Absatz 2 genannte Entschei-
dung an, so wird die Streitigkeit beim Gerichtshof der Euro-
päischen Union anhängig gemacht. Das Urteil des Gerichtshofs
der Europäischen Union ist für die Parteien dieses Rechtsstreits
verbindlich; diese treffen innerhalb der vom Gerichtshof festge-
legten Frist die erforderlichen Maßnahmen, um dem Urteil nach-
zukommen.
O-Ton 'ESM...nichts-ist-unmoeglich'
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Er darf Anleihen am Primär- und Sekundärmarkt aufkaufen, er darf Kredite vergeben, er darf sich am Kapitalmarkt refinanzieren (bei Haftung der ESM-Mitglieder bis zur Höhe ihres Anteils am Stammkapital zum Ausgabekurs) und er kann - ggf. im Dringlichkeitsverfahren - die Liste der Finanzinstrumente, die der ESM nutzen kann, verändern."
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Diese Punkte sind grundsätzlich richtig, bis auf den letzten.
Die Liste der Finanzinstrumente kann nicht im Dringlichkeitsverfahren geändert werden.
Und es ist auch zu beachten, daß der Ankauf von Anleihen am Primär- und Sekundärmarkt und die Vergabe von Krediten nur im Rahmen von Stabilisierungsprogrammen möglich sind, die jeweils vom Gouverneursrat einstimmig beschlossen werden müssen, es sei denn EZB und Kommission stimmen einem Dringlichkeitsverfahren zu.
Aber auch in diesem Fall hat Deutschland eine Sperrminorität, wie auch bei "qualifizierter Mehrheit".
O-Ton 'ESM...nichts-ist-unmoeglich'
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Warum nennen wir den ESM nicht gleich
Toyota: NICHTS IST UNMÖGLICH - egal ob mit oder ohne Banklizenz.
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Zum Beispiel, weil ein Beleihen von gekauften Staatsanleihen bei der EZB nicht möglich ist.
'Rulaende sagt
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Was bedeuten die zwei verschiedenen ESM-Besitzer/Shareholders
A:= paid in shares
B:= callable shares
Hat das etwas mit dem Begriff "Schattenbank" zu tun?
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'Paid in shares' sind die Anteile die zum Ausgabekurs von den Anteilseignern erworben werden sollen.
'Callable shares' sind diejenigen, die erst bei Kapitalabruf (aufgrund von Verlusten) erworben werden müssen.
"zwei verschiedenen ESM-Besitzer/Shareholders" gibt es nicht - allen Anteilseignern werden anfänglich im gleichen Verhältnis eingezahlte und abrufbare Aktien zugeteilt.
Der Begriff "Schattenbank" hat damit nicht zu tun.
'Rulaende sagt
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Artikel 8.1.: “The authorised capital stock shall be EUR 700 000 million.”
Artikel 8.2: “The authorised capital stock shall be divided into paid-in shares and callable shares.”
Artikel 9.2.: “The Board of Directors may call in authorised unpaid capital by simple majority decision to restore the level of paid-in capital…”
Wenn nun nach Verlusten das “paid in capital” wieder aufgefüllt würde, frage ich mich, ob Artikel 8.1 und 8.2. auch ein Auffüllen der callable shares nach sich zögen.
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Das ergäbe keinen Sinn, und ist auch im Vertrag nicht vorgesehen.
Das paid-in-capital kann durch Verluste vermindert und durch Verwandlung von abrufbaren Aktien in eingezahlte Aktien erhöht werden.
Hinweis:
Bis vor nicht allzu langer Zeit gab es im deutschen Aktienrecht teileingezahlte Aktien.
Das ist genau das gleiche, bis auf den Unterschied daß alle Aktien teileingezahlt sind, und nicht in volleingezahlte und nichteingezahlte aufgeteilt werden.