Rechtsextreme Politikerin EU-Gericht verurteilt Marine Le Pen zu Geldstrafe

Mittlerweile sitzt die ehemalige Europaabgeordnete und Präsidentschaftskandidatin in der französischen Nationalversammlung.
Brüssel Die ehemalige französische Präsidentschaftskandidaten Marine Le Pen muss wegen der grundlosen Beschäftigung einer Mitarbeiterin in ihrer Zeit als Europaabgeordnete 300.000 Euro zurückzahlen. Da Le Pen nicht habe nachweisen können, dass die Assistentin tatsächlich als solche tätig geworden sei, sei die Rückforderung des EU-Parlaments rechtmäßig, urteilte ein EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg und wies damit einen Einspruch Le Pens ab.
Bei der Summe handelte es sich um Zahlungen des Parlaments für die Anstellung der Sekretärin von 2010 bis 2016. Die rechtspopulistische Politikerin Le Pen war von 2009 bis 2017 Abgeordnete im EU-Parlament. Voriges Jahr verlor sie als Chefin des Front National in Frankreich die Stichwahl um das Präsidentenamt gegen Emmanuel Macron. Mittlerweile sitzt Le Pen als Abgeordnete in der französischen Nationalversammlung.
Die europäische Antibetrugsbehörde Olaf hatte Anfang 2017 mehreren FN-Abgeordneten bescheinigt, ihre im EU-Parlament angestellten Assistenten unerlaubt für die Partei in Frankreich beschäftigt zu haben. Es soll um Schäden in Millionenhöhe gehen. Weil Le Pen eine Frist zur Rückzahlung verstreichen ließ, behielt das Parlament die Hälfte ihres Abgeordneten-Gehalts ein. Le Pen legte ihr EU-Mandat 2017 nieder, nachdem sie in die Pariser Nationalversammlung gewählt worden war.
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