Laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) haben slowenische Banken etwa sieben Milliarden Euro an faulen Krediten in ihren Büchern stehen - eine Summe, die 20 Prozent des BIP des Landes ausmacht. Seit Monaten wird daher regelmäßig darüber spekuliert, ob der Adria-Staat als nächstes Land unter den Euro-Rettungsschirm flüchten müsse; im vergangenen Sommer waren die Anzeichen dafür besonders akut.
Slowenien hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die dem Land mehr Luft an den Finanzmärkten verschafften. So wurde eine Bad Bank beschlossen, in die toxische Papiere der Banken ausgelagert werden sollen. Die Ratingagentur Fitch sah in ihrem jüngsten Länderblick auf Slowenien von vor wenigen Tagen daher nicht mehr unmittelbar das Risiko, dass die frühere jugoslawische Teilrepublik internationale Finanzhilfe beantragen muss. Unter einer Voraussetzung: dass die neue Mitte-Links-Regierung in Ljubljana den Reformkurs fortsetzt und den Bankensektor noch stärker an die Kandare nimmt. Vor allem müsse die Rekapitalisierung der Banken vorangetrieben werden. In Slowenien wird im zweiten Jahr in Folge in 2013 mit einer Rezession gerechnet.
Der Kleinstaat gilt eigentlich als wirtschaftlich grundsolide, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bescheinigte ihm in einem Bericht vom Dezember das höchste Pro-Kopf-Einkommen der OECD-Staatengruppe. Zudem sei Luxemburg vergleichsweise gut durch die Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen. Doch die OECD mahnte auch, dass das Land trotz bereits umgesetzter Regulierungen im Bankenbereich zu stark von seinem riesigen Finanzsektor abhängig sei, der ein Drittel des BIP erwirtschaftet - zum Vergleich: Auf Zypern waren es 45 Prozent.Die luxemburgischen Banken gelten freilich als weit seriöser als die zyprischen. Sie litten laut OECD kaum unter der Finanzkrise, weil ihnen als "sicherer Hafen" manche Anlagegelder zuflossen.
Ein schwere Verschärfung der Eurokrise könnte auch das luxemburgische Geschäftsmodell ins Wanken bringen, die Einlagen bei Banken und Investmentfonds übersteigen das BIP um ein Vielfaches. Das kleine Luxemburg könnte die Banken dann aus eigener Kraft nicht retten - ganz zu schweigen von den internationalen Schockwellen. Allein bei der Rettung der maroden Dexia-Bank gab Luxemburg 2011 eine Garantie von 2,55 Milliarden Euro oder 8,5 Prozent seines Bruttosozialproduktes ab.
Der winzige Inselstaat im Mittelmeer rühmt sich, die Eurokrise zuletzt weit besser als andere Euroländer überstanden zu haben. Die Arbeitslosigkeit liegt bei lediglich sechs Prozent, das Wachstum erreichte im vergangenen Jahr 1,5 Prozent und das Defizit konnte auf 2,3 Prozent und damit sogar unter die Drei-Prozent-Grenze der EU gedrückt werden.
Malta wird immer wieder als möglicher Wackelkandidat im Euroraum genannt. Der Grund: Die Entwicklung war vorher über Jahre weit negativer, der Schuldenstand ist immer noch zu hoch und der Finanzsektor ebenfalls viel zu aufgebläht.
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'Nachrechner' sagt
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Das Schafe-Ziegen-beispiel hat ja nun wohl gar keinen Zusammenhang mit der aufgezeigten Vorgehensweise bei dem Schuldenschnitt, der exemplarisch aufzeigt, dass auch ex-post Verträge geändert werden können.
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Das ist aber nur deshalb klagefest, weil die Gläubiger ansonsten mit einem höheren Schuldenschnitt konfrontiert worden wären.
Sie hätten also nichts gewonnen.
Und - oh Wunder - soweit mir bekannt hat keiner geklagt.
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'Nachrechner' sagt
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@Rechner: Ihr Verständnis für dieses Thema tendiert ja offensichtlich gegen Null
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Das sagt der Richtige!
Sie sollten endlich 'mal lernen daß man - vorausgesetzt das Gericht ist bei Sinnen - nur dann erfolgreich gegen X klagen kann wenn einem durch das Vorgehen von X ein Schaden entstanden ist.
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Die Staaten/Troika hätten genausogut die EZB NICHT bervorzugen und einen höheren Schuldenschnitt vereinbaren können.
Jacke wie Hose; linke Tasche - rechte Tasche.
Der EINZIGE Grund warum sie das gewählte Vorgehen bevorzugt haben war der Wunsch der EZB keine Verluste "zeigen" zu müssen.
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Beim zypriotischen Deal liegt die Sache vom Grundsatz her genauso.
NUR wenn die Bevorzugung gewisser Gläubiger letztlich vom zypriotischen Staat (ob mit oder ohne ESM-Finanzierung) bezahlt worden ist, ist die Sache in Ordnung.
Auch hier können die Gläubiger durch die Modalitäten der Teilrettung NICHT willkürlich schlecher gestellt werden als sie durch eine "Normalpleite" gestellt gewesen wären.
ANSONSTEN folgen aus dem Formalverstoß Schadensersatzansprüche.
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Der formale Verstoß hat erst dann nenneswerte Rechtsfolgen, wenn die Abweichung vom regelgerechten Prozedere einen Schaden für Betroffene verursacht.
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Deutsches Recht: Treu & Glauben.
Englisches (Und ex-Kolonien) Recht: Principle of equity
Also das verstehe ich nicht mit dem Klagerecht und bilateral abgeschlossener Verträge zwischen Staaten,deren Bürger in Zypern Geld angelegt haben.Was geht denn den Staat an,wenn seine Bürger in einem anderen Land ihr Geld investieren.Das ist doch keine bilaterale zwischenstaatliche Angelegenheit,wenn ein ausländischer Staatsbürger beispielsweise in einer deutschen Bank in Deutschland oder deren ausländischen Dependence sein Geld anlegt.Das ist doch eine Sache,also ein Geschäft zwischen diesem ausländischen Staatsbürger und der Bank.Dann muß die Bank oder deren Nachfolger für die Einlagen dieses ausländischen Staatsbürger und anderer Anleger natürlich auch haften bzw die Rechtssicherheit garantieren.Nach Crash der Bank wäre dies dann also der jeweilige Staat,hier Zypern,der für die Einlagen dieses ausländischen Staatsbürgers und anderer geradestehen müßte.Wir befinden uns ja schließlich in Europa und nicht in der Wildnis.Also Zypern müßte für alle Anleger haften,geradestehen und denen auch das Geld wieder auszahlen bzw garantieren,das sie es irgendwann wiederkriegen oder darüber verfügen können.Das ist aber nur meine persönliche Meinung.
@Rechner: Ihr Verständnis für dieses Thema tendiert ja offensichtlich gegen Null, Das Schafe-Ziegen-beispiel hat ja nun wohl gar keinen Zusammenhang mit der aufgezeigten Vorgehensweise bei dem Schuldenschnitt, der exemplarisch aufzeigt, dass auch ex-post Verträge geändert werden können. Hier wurden nicht Schafe statt Ziegen geliefert, sondern durch Collective Action Clauses nachträgliche Vertragsänderungen eingeführt, die ermöglichten die Gläubiger der Griechenlandbonds zu Zugeständnissen zu zwingen, wobei man nicht alle Gläubiger gleichbehandelt hat. Die Zugeständnisse betrafen auch nicht nur Banken, sondern auch alle anderen Gläubiger wie Versicherung, Fondgesellschaften, Privatanleger usw.
Nachrechner
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Bezüglich des Kleingedruckten der Anleihen wissen Sie bestimmt auch, dass ab Januar 2013 Collective Action Clause verpflichten für alle Staatsanleihen der Euroländer mit Laufzeiten größer ein Jahr. ------------------
"Collective Action Clause" ist, wie der Name schon sagt, lediglich eine Bindung des Anleihegläubigers an Mehrheitsbeschlüsse der Anleihegläubiger, und zwar an Mehrheitsbeschlüsse mit einer Zweidrittelmehrheit.
Können Sie sich hier anschauen:
http://europa.eu/efc/sub_committee/pdf/cac_-_text_model_cac.pdf
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Nachrechner
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Sprich das Kleingedruckte bringt Ihnen nicht viel, da in einer Restrukturierung den Gläubigern so ziemlich alles zugemutet werden kann.
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Aber nein.
Die Anleihegläubiger werden doch wohl nur Regelungen zustimmen, die sie materiell nicht schlechter stellen als sie im Falle einer Staatspleite gestellt wären.
Von "allem zumuten" kann also überhaupt keine Rede sein.
'Nachrechner' sagt
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Meine beiden Kommentare bezogen sich auf Ihre Behauptung in einem vorherigen Kommentar, dass es ex-post keine Bevorzugung von Gläubigern geben könne.
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Genau darauf bezog sich auch meine Antwort.
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'Nachrechner' sagt
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Dies ist falsch, wie ich Ihnen wohl eindeutig am griechischen Schuldenschnitt aufgezeigt habe.
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Das haben Sie eben NICHT gezeigt.
Vielmehr habe ich gezeigt, daß die Banken dem nur deshalb zugestimmt haben weil sie sonst durch eine andere Höhe des Schuldenschnitts ebenso gestellt wären wie jetzt.
Mit anderen Worten:
Wenn ein Berechtigter einer Lieferung von 30 Ziegen anstatt der vereinbarten 20 Schafe nicht widerspricht da er die auch gebrauchen kann, dann ist das kein Präzedenzfall dafür daß in Zukunft jeder anstatt von 2 Schafen 3 Ziegen liefern darf.
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'Nachrechner' sagt
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Ich bin mir auch relativ sicher, mehr Erfahrung im internationalen Recht zu haben als Sie.
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Schön für Sie.
Mehr Erfahrung scheint allerdings nicht immer mit mehr Verständnis einherzugehen.
@Rechner: Sie verdrehen in Ihrer Antwort die Zusammenhänge etwas. Meine beiden Kommentare bezogen sich auf Ihre Behauptung in einem vorherigen Kommentar, dass es ex-post keine Bevorzugung von Gläubigern geben könne. Dies ist falsch, wie ich Ihnen wohl eindeutig am griechischen Schuldenschnitt aufgezeigt habe. Ich bin mir auch relativ sicher, mehr Erfahrung im internationalen Recht zu haben als Sie.
Bezüglich des Kleingedruckten der Anleihen wissen Sie bestimmt auch, dass ab Januar 2013 Collective Action Clause verpflichten für alle Staatsanleihen der Euroländer mit Laufzeiten größer ein Jahr. Deutschland hat gerade die ersten Anleihen mit CAC emittiert. Sprich das Kleingedruckte bringt Ihnen nicht viel, da in einer Restrukturierung den Gläubigern so ziemlich alles zugemutet werden kann.
'Nachrechner' sagt
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@Rechner: Nicht zu vergessen, dass auch die EZB im griechischen Schuldenschnitt einen Vorrang bekam
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Dagegen hat niemand geklagt - daß diese Maßnahme rechtens gewesen wäre läßt sich davon nicht ableiten und als Präzedenzfall ist die griechische Angelegenheit deswegen ungeeignet.
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Praktisch und politisch betrachtet war die Bevorzugung der EZB Teil des Deals zwischen Troika und IIF.
Hätten sich die Banken gesperrt, dann hätte die Eurogruppe eben auf einem höheren haircut bestanden.
Die Banken hätten mit Widerstand gegen die Bevorzugung der EZB nichts erreicht.
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Auf Zypern läßt sich das nicht übertragen - die Bevorzugung von Banken gegenüber anderen privaten Gläubigern muß von letzteren nur geduldet werden, wenn sie im Endeffekt vom zypriotischen Staat selbst bezahlt wird.
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'Nachrechner' sagt
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Sovereign debt restructuring ist etwas komplexer als Sie es sich vorstellen.
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Das mag der Fall sein.
Internationales Recht scheint allerdings etwas komplexer zu sein als Sie sich das vorstellen.
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Auf jeden Fall zeigen diese Vorgänge auf wie wichtig es ist beim Anleihenkauf das Kleingedruckte zu lesen.
@Rechner: Nicht zu vergessen, dass auch die EZB im griechischen Schuldenschnitt einen Vorrang bekam
http://www.bloomberg.com/news/2012-02-16/ecb-said-to-swap-greek-bonds-for-new-debt-to-avoid-loss-from-restructuring.html
Sovereign debt restructuring ist etwas komplexer als Sie es sich vorstellen.
Das Memorandum of Understanding betreffs Zypern Bailout (inoffiziell, möglicherweise Entwurf) wurde in Griechenland veröffentlicht.
Pikant ist der Absatz der zur Bekämpfung von Unterschlagungen durch Bankster dienen soll:
"1.9. Legislation will be passed by [end September 2013] to strengthen banks' governance by prohibiting commercial banks and cooperative credit institutions from lending to independent board members, including their connected parties, and removing any board members in arrears on existing debts to their banks, while lending to other board members will be prohibited above a certain threshold, which will be calibrated by the Central Bank of Cyprus. Loans and other credit facilities to each board member will be disclosed to the public."
Abwicklungskosten die griechischen Forderungen zugerechnet werden können werden vom griechischen Bankrekapitalisierungsprogramm bezahlt:
"1.24. First, all Greek-related assets (including shipping loans) and liabilities were carved-out, estimated in the adverse scenario respectively at EUR 16.4 and 15.0 billion. The Greek assets and liabilities were acquired by Piraeus bank, the restructuring of which will be dealt with by the Greek authorities."
Dadurch sieht das zypriotsche nicht so groß aus - im griechischen lassen sich ein paar Milliarden besser verstecken.
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Primärüberschuß muß 2017 erzielt werden. Nix "Mehr Zeit".
http://cdn.cyprus-property-buyers.com/wp-content/uploads/2013/04/Mmimonio_new1.pdf
@Rechner: Der Gesetzgeber kann rückwirkende Änderungen vornehmen und damit auch ex-post bestimmten Gläubigern Vorrang einräumen. Schauen Sie sich den griechischen Schuldenschnitt an. Hier wurden nachträglich Collective Action Clauses in die Anleihen eingefügt, die griechischen Recht unterlagen. In den Anleihen, die dem Recht anderer Länder (insb englischem Recht) unterlagen konnte dies nicht gemacht werden, so dass diese Anleihen vom Schuldenschnitt nicht betroffen waren und damit eine Vorzugsbehandlung vor allen anderen Gläubigern hatten (eine erste english law Anleihe wurde bereits im Mai 2012 zu 100% zurückgezahlt). Nachträgliche Änderungen von Anleihebedingungen und Ungleichbehandlung der Anleihegläubiger im Schuldenschnitt wurde hier also praktiziert.
http://www.bloomberg.com/news/2012-02-27/greece-ratings-cut-to-selective-default-by-s-p.html
http://www.bis.org/publ/qtrpdf/r_qt1212y.htm
Die EU Richtlinie ist kein Gesetz. Mein Verständnis ist aber, dass mit den zyprischen Gestezen zur Abwicklung bzw Rekapitalisierung der Banken, diese Richtlinie umgesetzt wird und so die Einlagen bis EUR 100,000 gesichert werden. Es gilt zyprisches Recht (das an englisches Recht angelehnt ist) und das oberste Gericht ist der Supreme Court in Zypern.
Cyprus is a common law jurisdiction, the legal system being a remnant of the island’s British colonial heritage. Cypriot law is reliant on precedent extracted from the English common law for stability and finality. To this effect Article 29 of the Courts Law of 1960 (Law no.14/1960) was enacted incorporating the English common law as well as the English principles of equity into the Cypriot legal system. Cyprus employs a two tier Court system. The first tier is constituted by the District Court as the Court of first instance for civil matters and the Criminal Court as the Court of first instance for criminal matters. The second tier is the Supreme Court where leave to appeal resides as of right.