Rohstoffe WTO verurteilt chinesische Exportbeschränkungen

Chinesische Kohle soll schon bald wieder frei exportiert werden.
Brüssel China verstößt mit Exportbeschränkungen für Rohstoffe wie Zink oder Kohle gegen internationale Handelsvereinbarungen. Das hat ein Untersuchungsausschuss der Welthandelsorganisation (WTO) entschieden. Das Urteil des Schiedsgerichts wurde am Dienstag in Genf veröffentlicht. Die EU-Kommission erwartet nun auf Dauer sinkende Preise auf dem hart umkämpften Rohstoffmarkt.
Das Urteil ist die Folge einer Klage, die die EU zusammen mit den USA und Mexiko 2009 gegen China wegen der Exportbeschränkungen von neun Rohstoffen bei der WTO eingereicht hatte und die sich gegen Ausfuhrzölle und entsprechende Quoten richtete. China verstoße mit den Beschränkungen gegen seine Vertragsverpflichtungen bei der WTO, entschied die Organisation.
Die USA feiern das Urteil der WTO zu den China-Rohstoffen als großen Erfolg. Die Entscheidung sei „ein bedeutender Sieg für Hersteller und Arbeiter in den USA und im Rest der Welt“, sagte der US-Handelsbeauftragte Ron Kirk am Dienstag laut einer in Washington verbreiteten Mitteilung. „Der Befund der Untersuchungskommission ist auch eine wichtige Bestätigung der grundlegenden Prinzipien für das globale Handelssystem“, sagte Kirk weiter. Alle WTO-Mitglieder bräuchten ungehinderten Zugang zu Rohstoffen, um wachsen und florieren zu können. Chinas diesbezüglichen Beschränkungen seien sehr beunruhigend.
China kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Tut es dies nicht, muss es die Handelshindernisse innerhalb einer angemessenen Frist abschaffen. In der Regel sind dies sechs bis zwölf Monate. Schafft das Land die Beschränkungen nicht ab, haben die Kläger das Recht, erneut vor die WTO zu ziehen und notfalls ihrerseits Sanktionen in etwa der gleichen Größenordnung zu verhängen.
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Was passiert, wenn China die Kohleförderung mit Hinweis auf globale Umweltschutzinteressen nicht ausweiten will?