Bis 2012 mussten einem Angestellten in Spanien bei grundloser Kündigung eine Abfindung von 45 Tageslöhnen pro Jahr im Unternehmen gezahlt werden. Die konservative Regierung reduzierte diese Abfindung auf 20 Tageslöhne und legte für die Zahlungen zudem eine neue Höchstdauer von 24 im Unterschied zu davor 41 Monaten fest.
Lange unterteilte der Arbeitsmarkt in Spanien sich vor allem in zwei Fraktionen: Eine „Elite“ nahezu unkündbarer Festangestellter und Angerstellten, die sich von Zeitvertrag zu Zeitvertrag hangelten. Die Einführung eines neuen, flexibleren Kündigungsrecht erlaubte 2012 erstmals auch das Aussprechen betriebsbedingter Kündigungen bei sinkenden Unternehmensumsatz.
Gleichzeitig wurden auch Gehälter variabler gestaltet. Unternehmen erhielten die Möglichkeit, in Absprache mit den Mitarbeitern Löhne und Arbeitszeiten individuell zu vereinbaren - ohne sich an die geltenden Tarifverträge halten zu müssen.
Weil in Spanien besonders viele junge Menschen arbeitslos sind, zahlt der Staat Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern eine Prämie. Pro eingestelltem 16-30-Jährigen gibt es bis zu 3300 Euro, für Frauen im gleichen Alter bekommt die Firma sogar bis zu 3600 Euro.
Besonders betroffen von der schlechten Wirtschaftslage sind auch die älteren Arbeitslosen. Die Regierung zahlt daher jedem Unternehmen, das einen über 45-jährigen Spanier einstellt, bis zu 3900 Euro (für Frauen bis zu 4500 Euro). Der neue Mitarbeiter muss in den 18 Monaten vor Vertragsbeginn jedoch mindestens zwölf Monate arbeitslos gewesen sein.
Befristete Verträge dürfen nur noch maximal zwei Jahre gelten und nicht mehr verlängert werden. Soll der Angestellte im Unternehmen bleiben, muss der Vertrag in einen unbefristeten umgewandelt werden.