Einrichtung eines speziellen EU-Topfes, der sich alle migrations-relevanten Fragen abdecken soll. Die EU-Kommission hat 1,8 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt bereitgestellt und hofft auf die Verdopplung der Summe durch nationale Beiträge. (Quelle: Reuters)
Dazu gehören auch Rückführungsabkommen. Es wird durch die Referenz auf bisherige Abkommen festgehalten, dass afrikanische Staaten die Pflicht haben, illegal in die EU eingereiste Landsleute zurückzunehmen. Die Staaten verpflichten sich, mehr Informationen auszutauschen und gegen Schlepper vorzugehen. Landesgrenzen sollen besser geschützt und in vielen Ländern erst einmal eine Gesetzgebung gegen illegale Einwanderung geschaffen werden.
Entlang der Migrationsrouten soll das UNHCR neue Aufnahmeeinrichtungen prüfen. Zudem soll der Ausbau von Informationszentren wie im nigerianischen Agadez geprüft werden, die Migranten auch über Fehlinformationen über die EU aufklären soll. Flüchtlingslager sollen durch internationale Organisationen besser versorgt werden.
Die EU und die Afrikanische Union (AU) wollen die Möglichkeiten zu einer legalen Arbeitsanwerbung erweitern. Zudem sollen etwa Studenten- und Dozenten-Austauschprogramme 2016 gegenüber 2014 verdoppelt werden. Die Visa-Prozesse sollen vereinfacht werden.
Die Auslandsüberweisungen von Afrikanern in der EU sollen verbilligt werden. Bis 2030 sollen die Gebühren nicht mehr als drei Prozent betragen. Dies ist ein wichtiger Punkt für die afrikanischen Staaten, da ihre in die EU ausgewanderte Bürger jährlich insgesamt zweistellige Milliardenbeträge in die Heimat überweisen.
Die EU und Afrika streben eine engere Zusammenarbeit bei der Stabilisierung von Staaten in Afrika und der Beseitigung von Fluchtursachen an. Dazu gehört auch die Förderung der regionalen Zusammenarbeit in Afrika sowie der Kampf gegen Terrorismus.