In zahlreichen andere Verfahren gelang es dem heute 76-jährigen Politiker und Medienunternehmer immer wieder, den Fängen der Justiz zu entkommen. Er wurde entweder freigesprochen oder die gegen ihn gefällten Urteile wurden später wieder aufgehoben beziehungsweise wegen Verjährung nicht rechtskräftig.
Bestechung von Finanzbeamten: Verurteilung 1997 in erster Instanz zu 33 Monaten Gefängnis. Freispruch im Berufungsverfahren im Jahr 2000, zum Teil wegen Verjährung, bestätigt ein Jahr später durch das Revisionsgericht.
Bilanzfälschung: Angeklagt, mit Hilfe schwarzer Kassen den Fußballer Gianluigi Lentini für seien Klub AC Mailand eingekauft zu haben, profitiert Berlusconi 2002 dank eines von seiner Partei im Parlament verabschiedeten Gesetzes erneut von der Verjährungsregelung.
Steuerbetrug beim Kauf einer Luxusvilla in Macherio bei Mailand: verjährt.
Bilanzfälschung beim Erwerb der Filmgesellschaft Medusa. Berlusconi wird 1997 in erster Instanz zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt. Freispruch im Berufungsverfahren im Jahr 2000, ein Jahr später in der Revision bestätigt.
Illegale Finanzierung der Sozialistischen Partei (PSI) über die Tarnfirma All Iberian. 1998 Verurteilung zu 28 Monaten Haft. Freispruch im Berufungsverfahren ein Jahr später, im Jahr 2000 Bestätigung durch das Revisionsgericht.
Anklage wegen Bilanzfälschung im Zusammenhang mit der Affäre All Iberian. Freispruch 2005.
Richterbestechung, um den Erzrivalen Carlo de Benedetti am Kauf des halbstaatlichen Lebensmittelunternehmens SME zu hindern. Der Kassationsgerichtshof spricht Berlusconi 2007 in letzter Instanz frei.
Steuerbetrug rund um Berlusconis Medienimperium Mediaset. Verurteilung zu vier Jahren Gefängnis und fünf Jahren Amtsverbot. Wegen einer allgemeinen Amnestie wird die Haftstrafe aber sofort auf ein Jahr verkürzt.
Beihilfe zur Veröffentlichung vertraulicher Informationen zu einem Finanzskandal im Jahr 2005. Verurteilung in erster Instanz zu einem Jahr Haft.
Berlusconi wird wegen Begünstigung der Prostitution Minderjähriger und Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Zudem darf er nach dem von einem Gericht in Mailand verkündeten Urteil im sogenannten Rubygate-Prozess keine öffentlichen Ämter mehr bekleiden. Das Urteil wird jedoch erst vollstreckt, wenn die Revisionsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Das Kassationsgericht in Rom bestätigt im sogenannten Mediaset-Prozess die von den Vorinstanzen verhängte auf ein Jahr reduzierte Haftstrafe. Die Verurteilung zu einem fünfjährigen Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter wird jedoch zur erneuten Verhandlung nach Mailand zurückverwiesen.
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