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Ungarn Orban stellt Bedingungen für Annahme von EU-Corona-Hilfen

Bisher hat die EU Ungarns Plan für die Corona-Mittelverwendung nicht genehmigt. Orban unterstellt der Kommission, damit politischen Druck ausüben zu wollen.
24.07.2021 - 15:03 Uhr Kommentieren
Demonstranten protestieren am 14. Juni 2021 in Budapest gegen den ungarischen Premierminister Viktor Orban und das neueste Anti-LGBTQ-Gesetz. Quelle: Reuters
Proteste in Budapest

Demonstranten protestieren am 14. Juni 2021 in Budapest gegen den ungarischen Premierminister Viktor Orban und das neueste Anti-LGBTQ-Gesetz.

(Foto: Reuters)

Budapest Ungarn will von der EU keine Mittel aus dem Corona-Wiederaufbaufonds annehmen, falls Brüssel dies von einer Abschaffung des Gesetzes zur Einschränkung von Informationen über Homo- und Transsexualität abhängig macht.

Das verfügte Ungarns rechtsnationaler Ministerpräsident Viktor Orban in einer Verordnung, die am späten Freitagabend im Ungarischen Gesetzblatt erschienen ist. Die EU-Kommission prüft seit Wochen rechtliche Schritte gegen das Gesetz, weil sich dieses gegen nicht-heterosexuelle Menschen richte.

Die EU-Kommission verzögere die Genehmigung für den ungarischen Corona-Wiederaufbauplan „aufgrund ihrer politischen Ablehnung der nationalen Gesetzgebung zum Schutz der Kinder“, heißt es in Orbans Verordnung. Ungarn werde in diesem Zusammenhang nur ein Abkommen akzeptieren, in dem „die Europäische Kommission Ungarn keine Bedingung auferlegt, die für andere Mitgliedstaaten nicht gilt“.

Das ungarische Kinderschutzgesetz steht in der Kritik, weil es den Zugang von Kindern zu Informationen über nicht-heterosexuelle Lebensformen verbietet. Dazu plant Orban auch eine Volksbefragung. Die EU-Kommission hat den ungarischen Plan für die Corona-Mittelverwendung bislang noch nicht genehmigt - allerdings gilt dies auch für andere EU-Staaten. Einen expliziten Zusammenhang zu dem umstrittenen ungarischen Gesetz hat die EU-Kommission bislang aber nicht hergestellt.

Mehrere nationale Pläne für die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität der EU wurden bereits genehmigt, darunter der deutsche. Für Ungarn sind nach derzeitigen Berechnungen rund 7,2 Milliarden Euro vorgesehen.

Mehr: Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit – Dreht die EU Ungarn und Polen den Geldhahn zu?

  • dpa
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