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Karlsruhe

Der Erste Senat beim Bundesverfassungsgericht.

(Foto: dpa)

Urteil Verfassungsgericht kippt Regelung für Grundsteuer

Die Basis für die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland ist verfassungswidrig und muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Eine Übergangsfrist gilt bis 2024.
10.04.2018 Update: 10.04.2018 - 16:00 Uhr 4 Kommentare

Karlsruhe Für rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland muss die Grundsteuer in den kommenden Jahren neu berechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht kippte am Dienstag die geltenden Bemessungsgrundlagen und verlangte vom Gesetzgeber eine überarbeitete Regelung bis Ende 2019. Damit die Kommunen keine milliardenschwere Einnahmenverluste hinnehmen müssen, soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten.

Der Erste Senat des Gerichtes erklärte, da die Einheitswerte im Westen von 1964 stammten, sei die Berechnung der Grundsteuer nicht mehr realitätsgerecht. Im Osten haben sich die Werte seit 1935 nicht geändert. Die Werte in Großstädten und in Randlagen hätten sich mittlerweile völlig auseinanderentwickelt, argumentierten die Richter.

„Der Rückgriff auf Einheitswerte von 1964 vermag den Verkehrswert der Grundstücke heute nicht mehr abzubilden, sondern verfehlt ihn generell und vollständig“, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof. Die Schere zwischen den Bewertungen der einzelnen Grundstücke gehe wegen solcher Verzerrungen immer weiter auf.

Da die Grundsteuer die drittwichtigste Einnahmequelle der Kommunen ist und die Finanzverwaltung millionenfache Neubewertungen vornehmen muss, gewährten die Richter gestaffelte und lange Übergangsfristen. Dadurch sollen Haushaltsprobleme der Städte und Gemeinden vermieden werden, die mit der Steuer rund 14 Milliarden Euro jährlich einnehmen.

Die gesetzliche Grundlage für die Neubewertung muss bis Ende 2019 verabschiedet sein, danach hat die Verwaltung weitere fünf Jahre für die Umsetzung Zeit. Ende 2024 muss die Grundsteuer für alle Grundeigentümer neu berechnet worden sein.

Die Länder hatten bereits 2016 Reformvorschläge für die Grundsteuer ausgearbeitet. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) kritisierte nun, dass der Bundestag die Initiative des Bundesrates damals nicht einmal beraten habe. „Das rächt sich spätestens jetzt.“

Die deutsche Industrie verlangte eine Reform, die auf eine vollständige Neubewertung verzichtet. „Es ist sinnvoll, Grundstücks- und Gebäudegrößen als Berechnungsgrundlage heranzuziehen“, schlug BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang vor und stellte sich damit hinter den Plan der meisten Bundesländer. Das sei zügig machbar und beständiger.

Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) nannte ein solches Vorgehen ein pragmatisches Reformkonzept. Allerdings müssten dann Gebäudedaten aufwendig erhoben werden. Als Alternative bietet sich dem DIW zufolge eine Bodenwertsteuer an, die sich auf Grundlage der Bodenrichtwerte relativ leicht umsetzen ließe und vor allem von Stadtplanern sowie Mieter- und Umweltverbänden unterstützt werde.

Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Florian Toncar, wertete die Karlsruher Entscheidung als Quittung für eine „jahrelange Untätigkeit der Großen Koalition“. Das Urteil dürfte aber nicht für Steuererhöhungen missbraucht werden.

Da die Grundsteuer auf die Nebenkosten der Mieter abgewälzt wird, sind von einer Neuregelung auch sie betroffen und nicht nur Eigentümer von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen. Erhöhungen würden deshalb höhere Mietnebenkosten zur Folge haben, warnte bereits in der Verhandlung der heutige Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD).

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, die Grundsteuer auf eine feste Basis zu stellen und eine „Grundsteuer C“ einzuführen, die es schon in den 60er Jahren kurzzeitig als Baulandsteuer gab. Mit dieser Abgabe soll es teurer werden, Bauland für spekulative Zwecke jahrelang ungenutzt liegen zu lassen. So soll mehr Land für den Wohnungsbau genutzt werden können.

Die Grundsteuer kommt allein den Städten und Gemeinden zugute, die auch die sogenannten Hebesätze festlegen. Mit diesen Hebesätzen werden die Einheitswerte multipliziert. Neben den Einheitswerten und dem Hebesatz geht als dritter Faktor der sogenannte Messbetrag in die Berechnung ein. Er wird von den Finanzämtern festgelegt.

  • rtr
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4 Kommentare zu "Urteil: Verfassungsgericht kippt Regelung für Grundsteuer"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Merkel und die linken Grünen. Zuerst nehmen sie uns den Sparzins und jetzt das Wohneigentum. Die Kommunisten waren Jungfrauen gegen diese Bande.

  • Man sollte nicht vergessen, daß sich schon die Grunderwerbssteuer in den letzten Jahren fast verdoppelt hat und sich in den bekannt kleptokratischen Ländern wie NRW bei 6,5% befindet.

    Hierbei sollte man sich fragen, was so schlimm am Grunderwerb ist, daß man ihn besteuern muss? Die eigene Immobilien zwingt zum Sparen und wurde deswegen in früheren Jahren auch durch 7b Abschreibung gefördert. Der grosse Nachteil der Immobilie, nämlich die Unbeweglichkeit auf dem Arbeitsmarkt, wird durch die Grunderwerbssteuer extrem verschlimmert, denn die allgemein bekannten Handaufhalter (Banker, Notar, Staat) lassen sich jeden Hausan- und verkauf fürstlich belohnen (10 % sind in NRW locker weg).

    Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Immobilienbesitz. Länder mit hohem Immobilienbesitz haben immer eine erhöhte Arbeitslosigkeit (Italien, Spanien, etc.). Wünschenswert wäre also ein Modell, bei dem der Bürger einerseits durch Immobilienbesitz ansparen kann und andererseits keine An -und Verkaufskosten tragen muss, um sich Arbeit an einem anderen Ort zu suchen. In diesem Sinne ist die Grunderwerbssteuer (zumindest für die erste und selber genutzte Immobilie) einfach nur asozial.

    "Der Staat braucht das Geld." (Peer Steinbrück) Ohne Worte.

  • Und wieder ein bevorstehender Griff in die Taschen der Steuerzahler. Obwohl auf Rekordniveau kann der Staat den Hals nicht voll bekommen. Leidtragende sind eben nicht nur Häuslebauer und -Eigentümer sondern auch viele Mieter, die über die Umlage der Nebenkosten noch mehr zur Kasse gebeten werden.
    Das wird so ablaufen wie bei der KFZ-Steuer. Hier wird die Erhöhung der Steuern um bis zu 50% (!) auch klaglos hingenommen. Und was macht das deutsche Volk? Hält natürlich wieder die Füße still und interessiert sich mehr für GNTM oder sonstigen geistlosen Dünnpfiff im Fernsehen, der (offensichtlich mit Erfolg) die Leute von jedweder Aufmüpfigkeit abhalten soll.

  • "„Das ist unbedingt zu vermeiden.“ Die Politik sollte im Auge behalten, dass eine Neuregelung aufkommensneutral bleiben muss. „Alles andere wäre angesichts des weltweiten Trends, Steuern zu senken, eine Steuererhöhung durch die Hintertür“, sagte Lang."


    Hihi, der Brüller der Woche...

    D ist das Welt-Sozialmt. Das StaatsUNwesen braucht immer mehr Geld, um immer mehr Kostgänger aus fremden Ländern zu alimentieren. Jede Gelegenheit zur Steuererhöhung wird genutzt in diesm Land, alles andere währe eine Revolution.

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