Regierungschefin Julia Timoschenko muss nach einem Misstrauensvotum des Parlaments in Kiew zurücktreten. Ihr wird Amtsmissbrauch vorgeworfen. Sie habe zum Nachteil der Ukraine ein Abkommen über russische Gaslieferungen geschlossen.
In Kiew beginnt der Prozess. Im Gerichtssaal und auf der Straße kommt es zu Tumulten zwischen Gegnern und Unterstützern.
Timoschenko kommt in Untersuchungshaft.
Trotz massiver internationaler Proteste verurteilt ein ukrainisches Gericht Timoschenko zu sieben Jahren Straflager und umgerechnet 137 Millionen Euro Schadenersatz. Sie legt Berufung ein.
Nach dem Urteil sagt die EU ein Treffen mit dem ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch ab, der als Gegner von Timoschenko gilt. Viele halten ihn für den Drahtzieher des Prozesses.
Timoschenko kommt in ein Frauenlager in der Stadt Charkow, rund 450 Kilometer östlich von Kiew.
Die Oppositionsführerin klagt über Rückenschmerzen und wird im Straflager von Spezialisten der Berliner Klinik Charité untersucht. Die Ärzte stellen einen Bandscheibenvorfall fest.
Timoschenko tritt aus Protest gegen ihre Behandlung durch das ukrainische Personal in Charkow in einen Hungerstreik.
Ein geplantes Gipfeltreffen im ukrainischen Jalta wird abgesagt. Viele Staatschefs, darunter Bundespräsident Joachim Gauck, waren aus Protest gegen den Umgang mit Timoschenko ferngeblieben.
Die Ex-Regierungschefin kommt in eine Spezialklinik außerhalb des Straflagers und beendet nach etwa drei Wochen ihren Hungerstreik.
Ein zweiter Strafprozess gegen Timoschenko wegen angeblicher Steuerhinterziehung und Veruntreuung wird vertagt.
Beginn der Fußball-EM in Polen und der Ukraine. EU-Politiker boykottieren wegen Timoschenko die Spiele in der Ex-Sowjetrepublik.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verurteilt die Justizwillkür in der Ukraine. Die Verhaftung von Timoschenkos früherem Innenminister Juri Luzenko im Jahr 2010 sei „willkürlich und ungesetzlich“ gewesen.
Der EGMR teilt mit, er werde sich am 28. August mit der Inhaftierung Timoschenkos befassen.
Der EGMR urteilt, dass die Anordnung der Untersuchungshaft gegen die ehemalige ukrainische Premierministerin willkürlich war. Zudem sei die Rechtmäßigkeit der Haft nicht angemessen geprüft worden und die Politikerin habe keine Möglichkeit gehabt, für ihre unrechtmäßige Freiheitsentziehung Schadensersatz zu beantragen. Die Ukraine wolle das Urteil prüfen.
Das ukrainische Parlament verschiebt zum wiederholten mal Gesetzesänderungen, die der inhaftierten Oppositionsführerin Julia Timoschenko eine medizinische Behandlung im Ausland ermöglichen würden. Die Volksvertretung beendete am 19. November ihre Sondersitzung ohne entsprechendes Votum.
EU-Gipfel in Vilnius, dort soll das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine unterzeichnet werden. Die EU hat eine Lösung im Fall Timoschenko zur Bedingung für den Abschluss des Abkommens mit Kiew gemacht.
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Danke für Ihren überflüssigen Kommentar!
Wenn Sie schon Leute subtil mit Dreck bewerfen und Gerüchte in die Welt setzen wollen, dann sollten Sie jedenfalls nicht alles verwechseln.
In diesem Artikel geht es darum, dass sich in der Ukraine jetzt ein ausgewogeneres Parlament bildet.
Konkurrenz belebt das Geschäft und ich wünsche dieser jungen Demokratie mit ihren sympathischen Bürgern weiterhin gutes Gelingen.
Hoffen wir mal, daß Witali mit Beschreiten des richtigen Weges gesegnet ist und ihm keine schwereren Brocken, als im Boxen, vorgesetzt werden. Verbesserungsbedarf hat die
Ukraine jedenfalls reichlich (wie die meisten Staaten).
Der mann mit der eiserenen Faust war derjenige mit
"Kann mich mal im A. lecken".
http://de.wikipedia.org/wiki/Eberhard_Thust
Da war noch die Sache mit den UKRAINISCHEN Prostitruierten udn SZENETYPISCHEN PACKERLN!