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Wikileaks-Gründer Fall Assange: Britisches Gericht kippt Ablehnung von US-Auslieferungsantrag

Der Wikileaks-Gründer muss nun damit rechnen, doch noch an die Vereinigten Staaten ausgeliefert zu werden. Dort drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft.
10.12.2021 Update: 10.12.2021 - 13:55 Uhr 1 Kommentar
Der Wikileaks-Gründer könnte nun ausgeliefert werden. Quelle: dpa
Julian Assange

Der Wikileaks-Gründer könnte nun ausgeliefert werden.

(Foto: dpa)

London Schwerer Rückschlag für Julian Assange: Ein Berufungsgericht in London hat die Ablehnung des US-Auslieferungsantrags für den Wikileaks-Gründer gekippt. Das teilte ein Richter am Londoner High Court am Freitag mit. Assange muss nun damit rechnen, doch noch an die Vereinigten Staaten ausgeliefert zu werden.

Einem früheren Urteil zufolge war die Auslieferung des 50-Jährigen unter Berücksichtigung seines psychischen und gesundheitlichen Zustands und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA untersagt worden. Washington hatte diese Entscheidung jedoch angefochten – und bekam Recht. Die von den USA in der Zwischenzeit gegebenen Zusicherungen seien ausreichend, um die Sorgen um seine Gesundheit auszuräumen, sagte der Richter am Freitag.

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben.

Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht brachte.

Der Fall werde nun an das erstinstanzliche Gericht zurückgegeben mit der Weisung, die Entscheidung über die Auslieferung der Innenministerin zu überlassen, so der Richter weiter. Ob das Tauziehen um Assange damit ganz zu Ende ist, war aber nicht unmittelbar klar.

Assange-Verlobte will in Berufung gehen

Die Verlobte von Julian Assange hat nach der Urteilsspruch angekündigt, erneut in Berufung zu gehen. „Wir werden diese Entscheidung zum frühestmöglichen Punkt anfechten“, sagte Stella Moris einer Mitteilung am Freitag zufolge. Moris bezeichnete die Entscheidung des High Courts als „gefährlich und fehlgeleitet“. Es handle sich um eine „schwere Rechtsbeugung“, so die Verlobte weiter.

Assange hatte sich mehrere Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London einer Festnahme entzogen. Während dieser Zeit entwickelte sich die Beziehung mit Moris. Das Paar hat zwei kleine Kinder und hatte noch vor kurzem Heiratspläne angekündigt.

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat sich zurückhaltend zum Londoner Urteil geäußert. Sie kenne die Urteilsbegründung noch nicht, sagte sie am Freitag bei ihrem Antrittsbesuch in der polnischen Hauptstadt Warschau. Deswegen könne sie zusätzlich zu dem, was sie in der Vergangenheit bereits gesagt habe, nicht Weiteres sagen.

Baerbock hatte Mitte September als Grünen-Chefin erklärt, sie setze sich bei der damaligen schwarz-roten Bundesregierung mit Nachdruck dafür ein, dass sich die betroffenen Regierungen klar für die Einhaltung von Assanges grundlegenden Menschenrechten aussprechen.

Damals hatte sich Baerbock den Einschätzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und dem Appell des UN-Sondergesandten Nils Melzer angeschlossen und die sofortige Freilassung von Assange gefordert.

Assanges Angehörige beschreiben seinen Gesundheitszustand seit Monaten als schlecht und besorgniserregend. Der 50-Jährige sitz seit mehr als zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Dutzende Anhänger des Wikileaks-Gründers, die sich vor dem Gerichtsgebäude in London versammelt hatten, zeigten sich enttäuscht und empört. Viele skandierten „Schande, Schande“ und kündigten an, weiter für Assanges Freilassung zu kämpfen.

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  • dpa
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1 Kommentar zu "Wikileaks-Gründer: Fall Assange: Britisches Gericht kippt Ablehnung von US-Auslieferungsantrag"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Ist die Britische Justiz wirklich unabhängig? Ich habe einen kleinen Teil der Veröffentlichungen gesehen - da ging es um Kriegsverbrechen der US-Streitkräfte. Das als Spionage zu bewerten, mag für die Amerikanische Administration normal sein, in England sollte eigentlich andere Maßstäbe gelten. In Deutschland wäre eine evtl. Strafe wahrscheinlich durch die zweijährige Unterbringung im Hochsicherheitsgefängnis abgegolten.

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