Kabinettsbeschluss KfW soll eine etwas normalere Bank werden

Die Förderbank KfW hat laut Kabinett eine Größe und Komplexität erreicht, die eine professionelle Aufsicht erforderlich macht.
Berlin Die Aufsicht der staatlichen Förderbank KfW soll reformiert werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch nach Angaben aus Regierungskreisen Gesetzesänderungen, mit denen das Institut einen Teil seines Sonderstatus verliert und rechtlich eine etwas „normalere“ Bank wird. Wichtige Normen der Bankenaufsicht sollen künftig auch für die KfW gelten. Deren Einhaltung soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Zusammenarbeit mit der Bundesbank überwachen.
Die KfW zählt nicht nur zu den größten Geldhäusern in Deutschland. Mit einem Gewinn von voraussichtlich erneut mehr als zwei Milliarden Euro 2012 ist sie auch an die Spitze der ertragsstärksten Banken im Lande gerückt. Eine Bank wie jede andere wird die KfW dennoch nicht. Von der neuen europäischen Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank bleibt sie daher verschont.
Bislang gilt die KfW nicht als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), weil sie als nationales Förderinstitut und als Anstalt des öffentlichen Rechts ein besonderes Geschäftsmodell hat und einen gesetzlich festgelegten, staatlichen Auftrag verfolgt. Dem soll auch weiter Rechnung getragen werden. Allerdings sollen etliche Anforderungen, etwa beim Risikomanagement oder Eigenmitteln, rechtsverbindlich auch von der staatlichen Förderbank erfüllt werden.
Überlegungen in der Bundesregierung, nach denen die KfW an ihre Anteilseigner wie dem Bund Gewinn ausschütten soll, waren verworfen worden. Die KfW gehört mit einer Bilanzsumme von über 500 Milliarden Euro zur Spitzengruppe der deutschen Banken.
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