Bundeswehreinsätze: Karlsruhe stärkt Mitsprache des Parlaments
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BundeswehreinsätzeKarlsruhe stärkt Mitsprache des Parlaments
Bewaffnete Einsätze der Bundeswehr brauchen grünes Licht aus dem Bundestag. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dennoch ist das Urteil eine Niederlage für die Kläger.
23.09.2015 - 10:08 Uhr
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Soldaten der Bundeswehr
... dürfen nicht zur Waffen greifen ohne die Zustimmung des Parlaments, urteilen die Richter in Karlsruhe.
Karlsruhe Die Bundesregierung muss für alle bewaffneten Bundeswehr-Einsätze im Ausland die Zustimmung des Parlaments vorab einholen. Ausnahmen gelten allerdings bei „Gefahr im Verzug“ etwa bei der Rettung von Menschenleben, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied.
Die Grünen hatten wegen eines Bundeswehr-Einsatzes in Libyen in Karlsruhe geklagt, in diesem spezifischen Fall hatte ihre Klage keinen Erfolg.
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