Coronakrise Bayern zahlt bereits Wirtschafts-Soforthilfen aus, NRW ist noch nicht so weit

Viele Selbstständige und Kleinunternehmer haben jetzt Existenznöte.
Düsseldorf Die Telefon-Hotlines werden rege genutzt, über die digitalen Kanäle gibt es viele Tausend Anfragen: In Nordrhein-Westfalen hat ein wahrer Ansturm Corona-betroffener Unternehmer auf staatliche Hilfen begonnen. Das Hauptinteresse der Solo-Selbstständigen und Kleinbetriebe richtet sich auf die vom Bund und Land versprochenen Soforthilfen.
Nur: In NRW brauchen hilfesuchende Selbstständige und Unternehmer Geduld. Noch ist nicht klar, wann die Anträge gestellt werden können und das Geld ausgezahlt werden kann. „Wir brauchen noch einige Tage. Es ist noch nicht ganz klar, wie der Antragsweg aussehen wird, daran arbeiten wir mit Hochdruck“, sagte ein Sprecher aus dem Wirtschaftsministerium.
Der Bund hat es den Ländern überlassen, auf welchem Weg die Soforthilfen ausgezahlt werden. Fest stehen nur die Rahmenbedingungen, die die Bundesregierung am Montag festgelegt hat: Danach erhalten Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten Direkthilfen von 9.000 Euro. Das Geld wird in einer Summe ausgezahlt und soll für drei Monate reichen.
Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten greift eine Soforthilfe von 15.000 Euro. Diese Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung für die Auszahlung der Hilfspakete ist, dass Selbstständige oder Unternehmen nicht schon vor der Coronakrise im März 2020 finanzielle Probleme hatten. Als Stichtag gilt hier der 11. März 2020.
Allein in NRW gibt es Schätzungen zufolge rund eine halbe Million Freischaffende und Firmen in dieser Größenordnung. Eine exakte Statistik darüber wird nicht geführt. Die Finanzämter verfügen über Zahlen zu Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 17.500 Euro – allein das sind 350.000. Kleinstbetriebe mit mindestens einem und höchstens neun Mitarbeitern gibt es 290.000. Offenkundig ist, dass die Coronakrise davon einen Großteil betrifft.
Soforthilfen werden mit Bundesgeldern verzahnt
Der Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums betonte, dass in Kürze elektronische Anträge möglich sein sollen. Das Verfahren solle einfach und unbürokratisch sein. Ziel sei es, dass jeder den Antrag selbst stellen könne – ohne professionelle Hilfe, zum Beispiel von einem Steuerberater. Abgewickelt werden sollen die Anträge über die fünf Bezirksregierungen des Landes.
Bayern ist bereits einen Schritt weiter. Das Land startete ein eigenes Soforthilfeprogramm – noch bevor der Bund seine Maßnahmen verkündet hat. Deswegen werden in Süddeutschland bereits Schecks ausgestellt. Von einer „riesigen Nachfrage“ berichtet die bayerische Staatsregierung. Seit vergangenem Donnerstag hätten kleine und mittlere Unternehmen rund 140.000 Förderanträge gestellt. Das Antragsvolumen belaufe sich mittlerweile auf rund eine Milliarde Euro.
Die Soforthilfen in Bayern werden nun mit den Bundesgeldern verzahnt. Die Anträge für beide Programme sollen bei den Regierungen und der Landeshauptstadt München gestellt werden können. Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern können künftig die höheren Fördersätze des Bundes beantragen. Unternehmer und Selbstständige, die bereits die bayerische Soforthilfe bekommen haben, können nun aufstocken.
In einem Punkt geht das Soforthilfeprogramm des Freistaats über das des Bundes hinaus. Denn in Bayern erhalten – anders als im bundesweiten Programm – auch mittlere Unternehmen mit elf bis 250 Beschäftigten Gelder. Ihnen steht weiterhin die bayerische Soforthilfe von bis zu 30.000 Euro zur Verfügung.
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