Übergewicht im Job Jetzt kommt´s dicke

Fettleibige Bewerber werden für Firmen riskant - und beschäftigen die Gerichte. Starkes Übergewicht könnte rechtlich bald als Behinderung gelten. Körperliche Mindestanforderungen für Jobs stehen auf dem Prüfstand.
09.10.2014 - 16:35 Uhr 4 Kommentare
Vollschlank: Übergewicht beschäftigt auch Arbeitsrichter. Quelle: dpa

Vollschlank: Übergewicht beschäftigt auch Arbeitsrichter.

(Foto: dpa)

Wie dick ist zu dick? Diese Frage beschäftigt derzeit nicht nur deutsche Arbeitsgerichte, sondern auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Er muss demnächst beurteilen, wann ein Mensch aus arbeitsrechtlicher Sicht als "übergewichtig" beziehungsweise "untergroß" gilt - und welche Folgen das hat.

Eindeutige Antworten sind schwer zu finden. "Zwar kann es sein, dass sich Arbeitgeber bei Einstellungen von Äußerlichkeiten leiten lassen und das auch dürfen ", sagt Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht der Universität Bonn. "Grenzenlos sind die Freiheiten aber nicht." So enthält das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) etliche Diskriminierungsverbote. Dazu zählt die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen. Doch sind dicke Menschen behindert?

Nein, befand unlängst das Arbeitsgericht Darmstadt im Fall einer 42-jährigen Germanistin. Die 1,70 Meter große Frau, nach eigenen Angaben 83 Kilo schwer, hatte sich bei dem Verein "Borreliose und FSME Bund Deutschland" beworben. Als man nach dem Vorstellungsgespräch fragte, warum sie kein Normalgewicht habe und sie wissen ließ, dass sie in ihrem "jetzigen Zustand" die Empfehlungen des Vereins für Ernährung und Sport "konterkariere", verlor sie die Lust auf den Job, klagte und forderte Schadensersatz. Sie sei wegen ihres Übergewichts und damit wegen einer vom Verein angenommenen Behinderung diskriminiert worden. Das Gericht sah das anders (Az. 6 Ca 22/13): Moderates Übergewicht wie hier sei keine Behinderung im Sinne des AGG. Der Verein habe berücksichtigen dürfen, ob die Bewerberin aufgrund ihrer Erscheinung in der Lage ist, Empfehlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten überzeugend zu vertreten.

Erfolglos blieb auch die Klage einer Bewerberin, die sich zwar nicht wegen ihres Gewichts, wohl aber wegen ihrer zu geringen Größe diskriminiert fühlte und von der Lufthansa 135 000 Euro Entschädigung verlangte. Obwohl die 1,63 Meter große Frau alle Tests für die Pilotenausbildung bestanden hatte, versagte ihr die Airline einen Ausbildungsplatz. Bei der Lufthansa müssen Piloten mindestens 1,65 Meter messen. Das Landgericht Köln fand diese Regel zwar diskriminierend. Da die Frau aber keinen Schaden erlitten hatte, wurde die Klage abgewiesen (Az. 5 Sa 75/14). Jetzt liegt die Sache beim Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 638/14). Einige Airlines haben bereits reagiert und die Größenvorgaben in Jobbeschreibungen für Flugpersonal vorsorglich gestrichen.

Mit Spannung erwarten Arbeitsrechtler nun das Urteil des EuGH (Az. C-354-13). Es geht um einen dänischen Tagesvater, der bei 1,72 Metern Größe rund 160 Kilo auf die Waage bringt. Sein Chef kündigte, nachdem auch das Thema "Leibesfülle" zur Sprache gekommen war. Daher keimte in dem dicken Dänen der Verdacht, die Entlassung sei gewichtsbedingt. Einiges spricht dafür, dass er schon bald als "Behinderter qua Fettleibigkeit" Diskriminierungsschutz genießt. Das hatte jedenfalls der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen gefordert.

"Sollte das Gericht dem folgen, hätte das auch hierzulande Folgen", sagt Cornelia Marquardt, Leiterin der Arbeitsrechtspraxis bei Norton Rose Fulbright in München. "Bislang haben deutsche Gerichte krankhaftes Übergewicht nur als Behinderung eingestuft, wenn es zu Folgeerkrankungen wie etwa Diabetes führte". Der Generalanwalt knüpft indes allein am Grad der Fettleibigkeit an. Seine Gleichung: Ab einem Body-Mass-Index von 40 sind Mitarbeiter behindert. Stark übergewichtige Bewerber, die allein wegen ihrer Körperfülle abgelehnt werden, könnten dann auch in Deutschland Schadensersatz verlangen, gewichtsbedingte Kündigungen wären unwirksam. "Unter Umständen müssen Firmen besonders dicken Arbeitnehmern künftig sogar Hilfe beim Abspecken anbieten - ähnlich wie sie heute schon Alkoholiker beim Entzug unterstützen", sagt die Anwältin.

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