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Digitale Revolution

Krypto-Start-up Bitbond Bafin genehmigt erstmals virtuelle Finanzierungsrunde

Die deutsche Finanzaufsicht betritt Neuland: Das Start-up Bitbond erhält als erste Blockchain-Firma die Erlaubnis zur Ausgabe virtueller Wertpapiere.
17.02.2019 - 17:59 Uhr Kommentieren
Krypto-Tagung: Warum die Bitcoin-Schwäche heilsam wirkt Quelle: Bloomberg
Bitbond-Gründer Radoslav Albrecht

Gefragter Gesprächspartner mit gutem Draht zur Aufsicht.

(Foto: Bloomberg)

Frankfurt Radoslav Albrecht hat es geschafft: Als erster deutscher Unternehmer darf der Chef des Berliner Start-ups Bitbond digitalisierte Wertpapiere auf den Markt bringen – sogenannte tokenisierte Schuldverschreibungen. Wie er dem Handelsblatt bestätigte, hat die Finanzaufsicht Bafin den nötigen Wertpapierprospekt abgesegnet. Damit betritt die Bonner Behörde Neuland.

Lange hatte die Finanzaufsicht die Welt der virtuellen Finanzierungsrunden aus kritischer Distanz beäugt. 130 Firmen haben bei der Bafin für solche Projekte angeklopft, bisher jedoch im besten Fall ein Nichtzuständigkeitsschreiben erhalten. Nach den zahlreichen Anlegerskandalen 2018 mischen sich die Aufseher nun stärker ein. Im Fall Bitbond gibt die Bafin erstmals offiziell grünes Licht.

Bitbond hat auf diesen Tag lange hingearbeitet. 2013 hat Albrecht die Plattform gegründet. Sie vermittelt weltweit Kredite an Selbstständige und Kleinunternehmer. Innovativ ist insbesondere die Art, wie das Geld versandt wird: Euro und Dollar der Kreditgeber konvertiert Bitbond in Kryptowährungen, schickt sie ins Empfängerland und tauscht sie dann gegen die Landeswährung.

„Dadurch ist unser Angebot schneller und günstiger, als wenn wir das klassische Zahlungsverkehrssystem nutzen“, erklärt Albrecht. Man habe bereits Kredite über mehr als 15 Millionen Dollar an rund 3 300 Unternehmer ausgezahlt. Bisher stammt dieses Geld überwiegend von Großinvestoren.

Für das Kreditgeschäft hat Bitbond schon vor zweieinhalb Jahren die Bafin-Erlaubnis zur Anlagevermittlung erhalten. Nun braucht das Start-up neues Geld – vor allem für die Kreditvergabe, aber auch für sein eigenes Wachstum. Doch statt Aktien auszugeben, haben sich die Blockchain-Enthusiasten für die Ausgabe virtueller Schuldverschreibungen entschieden, im Rahmen eines sogenannten Security Token Offerings (STO).

Die Zeichnungsfrist für die Bitbond-Token soll am 11. März beginnen. Die Schuldverschreibungen laufen über zehn Jahre und versprechen vier Prozent Zinsen pro Jahr. Diese werden jedoch nicht in Euro, sondern in der Kryptowährung Stellar Lumens ausgezahlt, in der auch die Einlage rückerstattet wird. Somit besteht für Investoren ein Kursrisiko.

Laut Prospekt könnte Bitbond 100 Millionen Euro einwerben. „Unser internes Mindestziel liegt bei drei bis fünf Millionen Euro, wobei wir anstreben, mehr zu erlösen“, sagt Albrecht. Zugleich seien Verhandlungen mit mehreren etablierten Banken über eine zusätzliche traditionelle Finanzierung weit fortgeschritten.

Bitbond ist nicht die erste deutsche Firma, die sich per Kryptofinanzierung Geld beschafft. Die meisten virtuellen Investments fanden bisher in Form von sogenannten ICOs (Initial Coin Offerings) hinter dem Rücken der Bafin statt oder wurden über die Ausgabe unregulierter digitaler Gutscheine („Token“) organisiert. Ende 2017 warnte die Bafin vor „erheblichen Risiken“ für Käufer: Anbieter informierten „oft objektiv unzureichend, unverständlich oder gar irreführend“. Betrugsfälle grassierten. Für Aufsehen sorgte der Fall Envion: Der größte ICO wurde offiziell aus der Schweiz gesteuert und scheiterte spektakulär, 30.000 Anleger warten bis heute auf die Rückzahlung ihrer Gelder. Inzwischen ist der ICO-Markt implodiert.

Steigende Nachfrage

Bitbond will sich von den bisherigen Projekten absetzen. Da ihre virtuellen Token (BB1 genannt) als Wertpapiere gelten, musste die Firma einen regulären Prospekt erstellen. Diesen hat die Bafin nun gebilligt. Hinter BB1 stehen klassische Schuldverschreibungen. Eine Bafin-Sprecherin erklärt: „Nach unserer derzeitigen Rechtsauffassung sind tokenisierte Namensschuldverschreibungen als Wertpapier zu klassifizieren.“ Es werde „ein Instrument, das inhaltlich als Vermögensanlage ausgestaltet ist, in Form eines frei übertragbaren und handelbaren Tokens digitalisiert“.

Diese neue Sicht auf virtuelle Finanzierungen stellt einen Paradigmenwechsel dar. Bitbond-Anwalt Eric Romba, der die Prospekterstellung betreut hat, erklärt: Als größtes Hemmnis für die Digitalisierung der Unternehmensfinanzierung sei bisher die Notwendigkeit einer Urkunde in Papierform angesehen worden – die Verbriefung. Die „Tokenisierung“ ändere dies: „Der Token auf der Blockchain fungiert als Legitimationsnachweis für die Forderungsinhaberschaft und übernimmt damit die Aufgabe der herkömmlichen Urkunde“, so der Partner der Kanzlei Lindenpartners.

„Die Entscheidung der Bafin ist ein wichtiger Schritt für die Kryptobranche“, erklärt Philipp Sandner, Leiter des Blockchain Center der Hochschule Frankfurt School of Finance. „Die Aufsicht agiert undogmatisch: Ordentliche Projekte werden bewilligt, problematische unterbunden. So entsteht zunehmend ein Blockchain-basierter Finanzsektor im Mikroformat.“ Wie Thomas Eufinger, Abteilungsleiter der Prospektprüfung bei der Bafin, in der vergangenen Woche auf einer Veranstaltung des Deutschen Aktieninstituts bestätigte, liegen der Behörde schon jetzt drei weitere Wertpapierprospektverfahren vor.

Wichtig für Anleger: Die Bafin prüfe nur, ob die Angaben im Prospekt vollständig, verständlich und kohärent sind, also ob es Widersprüche gibt – nicht geprüft werde jedoch das Geschäftsmodell, sagt Sandner. Und bis die erste deutsche Aktie auf der Blockchain landet, wird es seiner Einschätzung nach noch dauern.

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