Illegale Jagd auf Greifvögel Wenn Jäger zu Gejagten werden

Bei der illegalen Jagd auf Greifvögel lassen sich die Täter meist nur schwer überführen.
Marburg/Bonn/Berlin Der Habicht hat die Beute entdeckt. Im Sturzflug geht er nach unten, um sich die Taube zu greifen. Doch es ist eine Falle, das tote Tier ein Köder. Sobald der Vogel zugreift, schnappen zwei Eisenbügel zusammen und quetschen seine Beine ein. Kann er sich nicht selbst wieder befreien, wird er früher oder später verenden – oder von einem Menschen erschlagen.
So ähnlich hätten auch in einem kürzlich bekannt gewordenen Fall Greifvögel sterben sollen: Im hessischen Kirchhain bei Marburg hatte ein Hühnerzüchter nach Polizeiangaben zwei illegale Fallen auf seinem Grundstück aufgestellt.
Die Tierschützer vom Verein „Komitee gegen den Vogelmord“ aus Bonn sind nicht überrascht: „Das Verfolgen und Töten von Greifvögeln ist hierzulande leider immer noch sehr verbreitet“, erzählt der Sprecher der Initiative, Axel Hirschfeld. Er und seine Kollegen glauben, in vielen Fällen die Täter zu kennen: „Die Fallen werden oft von Tauben- oder Hühnerzüchtern oder sogar Jägern aufgestellt“, meint der Naturschützer.
Die einen hätten Angst um ihre Tiere, den anderen sei die unliebsame Konkurrenz bei der Jagd um Kleinwild ein Dorn im Auge. Jäger und Züchter sehen sich dagegen zu Unrecht am Pranger.
Tiere werden aber nicht nur gefangen, sondern auch abgeschossen oder vergiftet. Dabei ist das verboten: Wer Bussarde, Sperber oder Rotmilane fängt, verletzt oder tötet, verstößt gleich gegen zwei Gesetze: das Bundesnaturschutz- und das Tierschutzgesetz. Wer die Vögel tötet, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Die Täter zu überführen, sei allerdings nicht ganz einfach, berichtet Hirschfeld: „Die Fallen werden in der Regel auf Privatgrundstücken aufgestellt und meist so, dass man sie nicht sieht. Deswegen werden sie nur durch Zufall gefunden.“
Um die Fälle zu dokumentieren, ist 2015 mit Geld des Bundesamtes für Naturschutz die „Erfassungs- und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität“ – kurz Edgar – ins Leben gerufen worden. Registriert werden rückwirkend alle bekanntgewordenen Fälle seit 2005. Dazu gehören Fallen, aber auch Kadaver vergifteter Vögel. Bis Ende Februar waren das deutschlandweit 912 Fälle mit 1457 getöteten Tieren. Hinzu kommt eine Dunkelziffer.