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Cyber-Mobbing So setzen Sie sich gegen Cyber-Mobber zur Wehr

Wer via Internet beschimpft oder bloßgestellt wird, muss das nicht tatenlos hinnehmen. Doch um sich gegen die Verunglimpfungen zu wehren, ist vor allem eines wichtig: rasches Handeln.
20.01.2016 - 12:53 Uhr Kommentieren
  • dpa
Wer regelmäßig Beleidigungen per E-Mail oder über soziale Netzwerke erhält, kann sich wehren. Quelle: dpa
Cyber-Mobbing

Wer regelmäßig Beleidigungen per E-Mail oder über soziale Netzwerke erhält, kann sich wehren.

(Foto: dpa)

Berlin Wenn Gerüchte oder Lügen im Internet verbreitet werden, sollten sich Betroffene grundsätzlich dagegen wehren. „Es gibt klare Kriterien dafür, wann Cyber-Mobbing vorliegt”, sagt Markus Timm, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Das sei der Fall, wenn jemand von einer oder mehreren Personen über einen längeren Zeitraum, gezielt und mehrfach diffamiert werde. „Die Beschimpfungen werden meist in der Absicht veröffentlicht, dem Betroffenen zu schaden”, erklärt Fachanwalt Timm.

Anders als beim Mobbing findet der Vorgang beim Cyber-Mobbing im Internet statt. Die Täter verschicken dabei meist E-Mails oder nutzen soziale Netzwerke, Chats und Blogs. „Manche legen sogar eigene Internetseiten an, um ihre Opfer in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen.”

Wer sich gegen die Verunglimpfungen wehren will, sollte schnell handeln. „Denn die Einträge im Internet können ja auch wieder gelöscht werden”, so Timm. Betroffene dokumentieren die Beleidigungen idealerweise – beispielsweise mit einem Screenshot der Seiten, den sie dann ausdrucken.

Tauchen die Schikanen in einem sozialen Netzwerk auf, können Betroffene den Betreiber auffordern, die Einträge zu löschen. Wer direkt gegen Täter vorgehen will, sollte auf versteckte Hinweise zwischen den Zeilen achten. „Manche Täter verraten sich, indem sie Informationen preisgeben, die nur sie kennen können”, sagt Timm.

In der Regel bleiben die Täter aber anonym, weil sie im Netz einen anderen Namen verwenden. Dann kann meist nur die IP-Adresse Hinweise darauf geben, wer dahinter steckt. „Privatpersonen bekommen beim Dienstanbieter dazu oft keine Auskunft”, sagt Timm. Die Staatsanwaltschaft kann diese Informationen aber einfordern.

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