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Facebook

Die Bonner Behörde hatte im Februar erklärt, Facebook sei auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend und missbrauche diese Stellung beim Sammeln und Verwerten von Daten.

(Foto: dpa)

Datenschutz OLG Düsseldorf kassiert Vorwürfe des Kartellamts gegen Facebook

Das Kartellamt will die Datensammlung von Facebook in Deutschland auf Basis des Kartellrechts einschränken. Doch nun meldet das OLG Düsseldorf massive Zweifel an.
26.08.2019 Update: 26.08.2019 - 19:00 Uhr

Düsseldorf, Berlin Noch im Februar wurde das Bundeskartellamt gefeiert, als es Facebook mit Hilfe des Wettbewerbsrechts beim Datensammeln in Deutschland einzuschränken versuchte. Nun steht fest: So einfach ist das nicht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf meldete am Montag massive Zweifel an der Argumentation der Wettbewerbshüter an. Facebook müsse die Anordnungen des Kartellamts für die Dauer des Beschwerdeverfahrens nicht umsetzen.

Das kommt in dieser Deutlichkeit überraschend. Das Bundeskartellamt kündigte umgehend Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof im Eilverfahren an. Facebook möchte die aktuellen Entwicklungen nicht kommentieren.

Das Bundeskartellamt hatte im Februar unter anderem verfügt, dass Facebook Daten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter nur noch mit dem Facebook-Konto des Nutzers verknüpfen dürfe, wenn dieser es ausdrücklich erlaubt. Auch die Sammlung von Daten der Drittwebseiten wurde von einer Einwilligung abhängig gemacht. Facebook bekam damals zwölf Monate Zeit, die Anordnungen des Kartellamts umzusetzen. Das Online-Netzwerk legte Beschwerde beim Oberlandesgericht ein.

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